Urkunde 1708 Juli 11
Urkundentext
11. Juli 1708, Strünkede
Johann Conrad Freiherr von Strünckede, Gerichtsherr zu Strünckede, Herne, Sodingen, Marnix etc., Königlich Preußischer und Clev.-Märkischer Geheimer Regierungsrat, Verwalter des Amtes Bochum und des Gerichts Castrop etc., vermittelt die Beilegung eines zwischen den eingepfarrten Adeligen und der evangelisch - lutherischen Gemeinde zu Eckel einerseits, und der Witwe Freifrau von Strünckede zur Dorneburg andererseits, wegen des von letzterer errichteten neuen Begräbnisstätte etc. ausgebrochenen Streites dahin,
dass die jetzige Begräbnisstätte denjenigen Leuten, denen die alte genommen, zu ewigen Zeiten unentgeltlich bleiben soll. Witwe Freifrau von Strünckede zahlt als Abfindung 25 Rtlr. an die Gemeinde. Die Prozesskosten werden auf das ganze Kirchspiel umgelegt, mit Ausnahme der Bauerschaft Holsterhausen und der in Eickel gelegenen Kötter des Hauses Dorneburg.
Die Eickelsche Gemeinde wird noch im Laufe des Sommers das auf dem Chor stehende Sakramentshäuschen abbrechen. Sie schenkt dieses, damit es im Kirchspiel bleibt, der römisch-katholischen Gemeinde daselbst, welche die Kosten des Abbruchs zu tragen hat.
Alles übrige soll im status quo ante verbleiben.
N. (?) v. Strünkede, J. C. Freiherr von Strünckede alß Mittelsman. M. W. von Düngelen, von Aschenbroch siegeln und unterschreiben.
Original.
Nachrichten, betr. den an Seiten der Freifrau von Strünckede zu Dorneburg intendirten Bau eines Erbbegräbnisses an dem Chor auf dem lutherischen Kirchhofe zu Eickel . . . Fol. 83 u. 84.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 194., Nr. 429
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen