Urkunde 1638 Mai 25
Urkundentext
25. Mai 1638
Haus Dahlhausen
Die Eheleute Johann Linnemann und Else zu Ueckendorff verkaufen mit Einwilligung ihres Stiefsohnes und Haupterben Johann Linnemann an die Eheleute Evert Vedder auf der Wildbahn und Else Bönnenbrück einen ihnen erblich zuständigen Morgen Landes, mit dem einen Ende an Strathmans Kamp und mit dem anderen Ende an Göddenhoves und Johan an der Wilbede wy sehe, schießend, für eine Summe Geldes, die ihnen ausgezahlt ist.
Zeugen: Jürgen Gronemann. Johan Westermann zu Eickel und Henrich König.
Unterschrift Henricus Morsaeus (Schreiber des Hauses Dahlhausen, welcher den Kaufvertrag geschrieben).
Kopie, beglaubigt durch den Notar Philipp Springorum.
Das Gericht bestätigt, Bochum im Gericht Eickel, den 1. Mai 1790, die Eintragung des Kaufbriefes auf den Namen der Wittib und Kinder Vedder in das Grund- und Hypothekenbuch des Gerichts Eickel unter der Bauerschaft Rölinghausen sub Nr. 72 fol. 230. Originaleintrag Direktlink
Original.
Besitztitel des Vedders Kotten zu Röhlinghausen. Fol. 52 u. 53Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 28f. Nr. 176
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen