Urkunde 1728 Januar 30
Urkundentext
30. Januar 1728, Villigst
Lapp Friederich von der Marck, Herr zu Villigst und Ruhr, Königlich Preußischer Droste zu Schwerte und Westhoffen, bestimmt im Sinne seiner Eltern, zur Vermeidung der Zersplitterung des Familienbesitzes, seinen ältesten Sohn Henrich Friederich von der Marck zum Universalerben der Häuser Villigst, Ruhr (von seiner Mutter eingebracht) und Vierbeck mit allen zugehörigen Kotten, Forderungen, Mobilien und Immobilien mit der Bestimmung, dass nach dessen Tode sein ältester Sohn und weiterhin dem Alter nach der älteste Sohn Erbe sein soll.
Justizrat von Syberg zum Busch und Voß zum Rodenberg werden zu Sachverwaltern bestellt, ohne deren Vorwissen keinerlei rechtliche Bindung eingegangen werden kann.
Der 2te Sohn Franz Sigismund von der Marck erhält als Abfindungssumme 6000 Rtlr., die ihm bis zu seiner Verheiratung mit 4% verzinst werden, außerdem, solange er unverheiratet ist, aufm Stammhause freie Kost (Tafel) für sich und 1 Knecht. Dieser Betrag fällt an das Stammhaus, falls er unverheiratet stirbt. Ohne Vorwissen der vorgenanten Sachverwalter kann auch er keine rechtliche Bindung eingehen.
Seine 3 Töchter: Christ, Isabella, Ehefrau von Neuhoff genannt Ley zu Listringhausen,
Amel. Elis. Wilh., Ehefrau des Drosten von Altena und Neuenrode Freiherrn von Neuhoff zu Pungelscheid, Josine Charlotte, Ehefrau von Plettenberg zu Lennhausen, erhalten außer ihrer Ausstattung je 4000 Rtlr. Etwa bereits erhaltene Beträge werden angerechnet, der Rest wird mit 4% verzinst. Sie erhalten außerdem, falls der älteste Sohn ohne männliche Leibeserben stirbt und die Güter an die weibliche Linie fallen (devolviren) würde, je 2000 Rtlr.
Falls dieser letzte Wille als privilegirtes Testament ungültig ist, soll er als Kodizill oder Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen gelten.
Der Erblasser behält sich eine Änderung oder Aufhebung der getroffenen Bestimmungen vor.
Er unterschreibt jedes Blatt mit seinem Namen und siegelt.
Kopie.
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen, geborene Freiin von der Marck Freiherrn von Elverfeld zu Villigst, betr. Inventar Vol. I., Fol. 71—75.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 246 f., Nr. 526
- Werbeck 1999
Siehe auch