Urkunde 1730 Juni 29

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

29. Juni 1730, Haus Heesen
Die freiherrliche Familie von der Recke zu Heesen und die jetzigen Inhaber des Hauses Wenge und des Hofes Lanstrop im Kirspel Cuerl und in der Grafschaft Mark schließen nachfolgenden Vergleich:
Die Witwe Mutter sagt namens des Joan Adolph Michael Freiherrn von der Reck, Herrn zu Heesen, zu, dass im Juli 1. Js. dem Freiherrn von Beverförde wegen des Gutes Wenge und des Hofes zu Lanstrop in vim vasalagii die Investur erteilt werden solle;
dieser verpflichtet sich jedoch für sich und seine männlichen Nachkommen, das Gut Wenge und den Hof Lanstrop mit ihrem lehnrührigen Zubehör, jedoch gemäß der früher von den Lehnsinhabern erteilten Reversalien, per modum feudi novi ex nova gratia als ein Mannlehn anzuerkennen.
Clausula concernens secunda:
4) Freiherr von Beverförde zu Werries verpflichtet sich, neben einer besonderen Summe, welche an die Witwe Freifrau von der Reck zu Heesen zu entrichten ist, dem Freiherrn von der Reck zu Heesen, zur Abfindung sämtlicher Ansprüche wegen des Gutes Wenge und des Hofes Lanstrop samt den lehnrührigen Zubehörung, ein für allemal eine Summe von 16 000 Rtlr. auszuzahlen in 5 Terminen, und zwar im Juli 1730 einen Betrag von 4000 Rtlr. und demnächst jährlich 3000 Rtlr.
Finis.

Witwe Angelan Beatrix von Reck zu Heesen, als bestätigte Vormünderin ihres Sohnes, Friederich Christian von Beverförde zu Werries, Friderich Christian von Plettenberg, als mediator vicedominus, und Henrich Baldius (?) Freiherr von Schenck als mediator, siegeln und unterschreiben.
Kopie.
Status causae cum brevi extractu actorum et adjunctis . . . in der wichtigen von Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. 85—88

Literatur

Siehe auch

Quelle