Urkunde 1712 März 17
Urkundentext
17. März 1712, Dahlhausen
Testamentsauszug der Eheleute Moritz Goswin von Düngelen und Clara Amelie von Lapp.
Die Eheleute Moritz Goswin von Düngelen und Clara Amelie von Lapp zu Daelhausen und Hafekenschede treffen gleich wie ihre † Eltern bezw. Schwiegereltern Rötger von Düngelen und Clara von Kettler über ihre sämtlichen Güter ihre letztwilligen Bestimmungen.
Clausula concernens:
Zur Erhaltung des adeligen Stammes und Geschlechtes soll ihr Sohn Johan Moritz Winold von Düngelen alleiniger Erbe ihrer gesamten Güter, Allodial-, Lehn-, Hofes- und Behandungsgüter, sowohl der beweglichen und unbeweglichen, liegenden oder fahrenden Habe, Forderungen,
Schuldverschreibungen, Renten und Zinsen, sein, wie sie sich in der Nachlassenschaft beim Tode der Erblasser vorfinden.
Die Eheleute siegeln und unterschreiben.
Beglaubigte Kopie des Johan Caspar Henrich von Deutecom (im Originaldruck "Deutecorn"), judex Eycklensis, Eyckel, den 12. April 1726.
Siegel und Unterschrift des Richters.
Original.
Loses Blatt.
Literatur
- Symann 1929 S. 199, Nr. 443
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand