Urkunde 1659 Februar 7
Urkundentext
7. Februar 1659 Ümmingh (Ümmingen)
Franß von der Recke schließt heute mit Rütger von Daelhausen und Haffkenscheid etc., wegen eines Darlehns von 1000 Rtlr. nachfolgenden Vergleich:
von Düngelen übertragt dem von der Recke für seine Gesamtschuld 1860 Rtlr. erblich seinen Anteil an dem Zehnten zu Marten für 2500 Rtlr. und übergibt den von dem kurfürstlichen Kommissar Doctor Zahn gesiegelten Vertrag.
Zur Sicherheit verpfändet er die Güter Overhoff zu Harpen und Koep zu Hundham. Da nun dem von Düngelen hierbei ein Betrag von 440 Rtlr. als Guthaben verbleibt, soll er hierfür das im Jahre 1658 geerntete und in Marten verbliebene Korn, und was dazu gehörig, für
90 Rtlr. überlassen. 50 Rtlr. Pfingsten 1659 von dem von der Recke gezahlt und der Rest von der Stadt Dortmund auf Grund der ihm (v. d. R.) gemäß Vertrages vom 20. August 1658 zustehenden Renten angewiesen werden, von der Recke verzichtet auf alle weiteren Ansprüche.
Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt, von den Parteien gesiegelt und unterschrieben.
Franß von der Recke, Gerhardt von der Recke, Rutger von Düngelen, Clara von Kettler, Frau von Düngelen, Ludowigh von Hoete, Wilhelm von Hugepöth, Philips Otto von Aschebroch. H. J. (?) von Neuhoff siegeln und unterschreiben.
Die Zeugen Herman Ubelgun und Dietherich Elbers untersch reiben gleichfalls.
Rutger von Dungelen bescheinigt, daß ihm am 21. April 1659 die vorbenannten 50 Rtlr. gezahlt worden sind.
Original.
Eingelöste Obligation. Fol. 24 und 27. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 70f. Nr. 224
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand