Urkunde 1636 April 10
Urkundentext
10. April 1636
Herman Hugenpott, Richter des Amts Bochum, bekundet, daß die Witwe Henrica von Aschenbruch zu Malenborgh, geborene von Hatzfeldt, und die Eheleute Frantz Albrecht von Aschenbruch zu Malenburgh und
Lackenbruch, ihr Sohn, und Johanna Christina Knippingh, zur Loskaufung (Abforderung) ihres jüngsten Sohnes und Bruders aus Frankreich von den Eheleuten Doctor der Rechte Georg Kumpthoff und Clara Plonies ein Darlehen von 800 Rtlr. aufgenommen haben, wofür jährlich auf Martini — 11 November —, zum ersten Male im laufenden Jahre, 48 Rtlr. Zinsen zu entrichten sind.
Die Ablöse kann jährlich auf Ostern, nach vorheriger vierteljährlicher Kündigung, erfolgen. Die Schuldner verpfänden zur Sicherheit der Zinszahlung ihr Gut und Hof Bönnighaus zu Eickel im Amt Bochum, woraus den Gläubigern an Pachte 1 Malter Roggen, 6 Malter Gerste, 6 Malter Hafer, 5 Rtlr. Dienstgeld und 2 Schweine für 4 Rtlr., die Kornfrüchte in dem Werte, wie sie zu Hadingen in dem Jahr auf Martini gelten., eingeräumt werden.
Der Pächter des Gutes hat diese Leistungen in Essen oder Hadingen zu erfüllen. Falls diese den Wert der Zinsen nicht erreichen, soll der Restbetrag aus Ostermans Gut zu Rimcke entrichtet werden. Zugleich verpflichten sich die Schuldner unter Verpfändung ihrer übrigen Besitzungen zum jeglichen Schadensersatz, sowie, die Einwilligung und Unterschrift ihres jüngsten Sohnes und Bruders Adolph Henrich von Aschenbruch nach seiner Wiederkehr aus Frankreich beizubringen.
Der Richter sowie von Aschenbruch siegeln.
Standgenossen des Gerichts: Christian Schräder, Frohne, und Henrich Weinghauss.
Unterschriften: Frantz Albrecht von Aschenbruch, Johanna Christina von Asenbrogh geboren Knippinck, Hynrych (!) von Hatzfelt wyttwe von Aschebruch, Petrus Castrop (Gerichtsschreiber).
Original, Pergament. 1 Siegel beschädigt, 1 Siegel ab. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 26 Nr. 172
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand