Urkunde 1608 November 18
Urkundentext
18. November 1608
Johan Berchman . . ., Amtsrichter zu Bochum, bekundet, daß die Eheleute Johan Wymelhaus und [Adel]heit den Eheleuten . . . Seynckhaus, Bürgern zu Bochum eine Rente von 18 Tlr. aus einem Kapital von 300 Tlr. verkauft haben.
Die Verkäufer verpfänden zur Sicherheit 10 Scheffel Saatland, das Kalcklant genannt, im Honscheder Felde . . . W. . . Vorgenossen;
noch 1 Malter Saatland an der Ervenhecke, aufm Schottelen Kerbe genannt;
noch 2 Scheffel Saatland. Hakert zu Wimelhausen an beiden Seiten Vorgenosse:
ferner 2 Scheffel Saatland an Schelen Schlachtboeme, zwischen Backwinckels Ländereien;
noch 2 Scheffel Saatland im Honscheder Felde, Vorgenossen
Oestermans und Blancksteins Ländereien;
noch 3 Scheffel Saatland im Honscheder Felde, Vorgenossen Oestermans
und Blancksteins Ländereien:
noch 1 Kamp, die Hälfte davon der Röhenacker genannt, haltend 3 Malter Saatland, worin allein 100 Tlr. verpfändet sind.
Nach 7 Jahren stehen die Ländereien den Käufern zur Verfügung.
Standgenossen des Gerichts: Christian Huttman, des gerichtsgeschworen froene. Diderich Beckman gerühtsschreiber. Diderich Beckmann der Junger.
Der Richter siegelt.
Unterschrift: Diderich Beckman, Johann Wimelhus, Johanna Rebenscheff.
Original Pergament, am oberen Rande teilweise beschädigt, Siegel zur Hälfte zerstört. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 7 Nr. 139
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand