Urkunde 1608 August 25

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 21. April 2017, 14:31 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

25. August 1608 Daelhausen

Die Eheleute Gosswein von Düngellen und Elisabet von Haveckensehe (de) bekunden, von der Witwe Elisabet von der Leite, geborenen von Haveckenscheid, ein Darlehn von 800 Rtlr. erhalten zu haben mit dem Versprechen, innerhalb 5 Jahre das Kapital zurückzuzahlen. Von 1609 ab sind jährlich auf Bartholomaei oder 14 Tage darnach 48 Rtlr. Zinsen zu entrichten. Die Schuldner verpfänden zur Sicherheit als Spezialunterpfand ihr allodiates Erbe und Gut Frenckings Hof im Kirchspiel Ümminch und Amt Bochum frei und unbelastet.
Siegel des von Düngellen, Unterschrift der Eheleute und des Zeugen Johan Weitmar, welcher die Schuldverschreibung geschrieben hat.

Eingelöste Obligationen 145 und 151. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand