Verfassung der Stadt Herne: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Sitzung vom [[11. Februar]] [[1946]] wurde die '''[[Verfassung der Stadt Herne]]''' verabschiedet, die dann von der Militärregierung genehmigt und im Amtsblatt der Stadt vom [[2. März]] 1946 veröffentlicht wurde. Diese Verfassung beruht auf den schon genannten Richtlinien der Militärregierung über Bildung einer örtlichen Verwaltung. Sie war ein Unikum, denn soweit bekannt ist, hat keine andere Stadt in Westfalen vor dem Inkrafttreten der neuen DGO. sich eine solche Verfassung gegeben. Nachdem die Militärregierung mit Wirkung vom [[1. April]] 1946 eine revidierte Deutsche Gemeindeordnung erlassen hatte, wurde es zeifelhaft, ob diese Stadtverfassung überhaupt noch weiter in Kraft war oder ob sie nur noch teilweise galt und nur einige Bestimmungen, die mit der DGO in Widerspruch standen, fortfielen.
In der Sitzung vom [[11. Februar]] [[1946]] wurde die '''[[Verfassung der Stadt Herne]]''' verabschiedet, die dann von der Militärregierung genehmigt und im Amtsblatt der Stadt vom [[2. März]] [[1946]] veröffentlicht wurde. Diese Verfassung beruht auf den schon genannten Richtlinien der Militärregierung über Bildung einer örtlichen Verwaltung. Sie war ein Unikum, denn soweit bekannt ist, hat keine andere Stadt in Westfalen vor dem Inkrafttreten der neuen DGO. sich eine solche Verfassung gegeben. Nachdem die Militärregierung mit Wirkung vom [[1. April]] [[1946]] eine revidierte Deutsche Gemeindeordnung erlassen hatte, wurde es zeifelhaft, ob diese Stadtverfassung überhaupt noch weiter in Kraft war oder ob sie nur noch teilweise galt und nur einige Bestimmungen, die mit der DGO in Widerspruch standen, fortfielen.


Im allgemeinen wurde weiter nach der Stadtverfassung gearbeitet, doch kam es wiederholtzu Meinungsverschiedenheiten, insbesondere über die Wirtksankeit des §7, II, der bestimmte, daß zur Änderung der Satzung eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich sei. Diese meinungsverschiedenheiten drohten bei der Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wiederholt mit Klagen im Verwaltungsstreitverfahren zu führen; sie wurden jedoch gütlich begelegt. Die Stadtverfassung wurde durch einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom [[27. Februar]] [[1950]] aufgehoben und durch eine '''HAUPTSATZUNG''' auf Grund des § 3 der DGO ersetzt. Ihre Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde steht [bei Drucklegung 1950] noch aus.
Im allgemeinen wurde weiter nach der Stadtverfassung gearbeitet, doch kam es wiederholtzu Meinungsverschiedenheiten, insbesondere über die Wirtksankeit des §7, II, der bestimmte, daß zur Änderung der Satzung eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich sei. Diese meinungsverschiedenheiten drohten bei der Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wiederholt mit Klagen im Verwaltungsstreitverfahren zu führen; sie wurden jedoch gütlich begelegt. Die Stadtverfassung wurde durch einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom [[27. Februar]] [[1950]] aufgehoben und durch eine '''HAUPTSATZUNG''' auf Grund des § 3 der DGO ersetzt. Ihre Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde steht [bei Drucklegung 1950] noch aus.

Aktuelle Version vom 4. März 2021, 11:53 Uhr

Reiners 1950 Fünf Jahre Wiederaufbau, S. 22

Vgl. vorgehenden Abschnitt: Stadtverordneten-Versammlung Herne 1945-1946


In der Sitzung vom 11. Februar 1946 wurde die Verfassung der Stadt Herne verabschiedet, die dann von der Militärregierung genehmigt und im Amtsblatt der Stadt vom 2. März 1946 veröffentlicht wurde. Diese Verfassung beruht auf den schon genannten Richtlinien der Militärregierung über Bildung einer örtlichen Verwaltung. Sie war ein Unikum, denn soweit bekannt ist, hat keine andere Stadt in Westfalen vor dem Inkrafttreten der neuen DGO. sich eine solche Verfassung gegeben. Nachdem die Militärregierung mit Wirkung vom 1. April 1946 eine revidierte Deutsche Gemeindeordnung erlassen hatte, wurde es zeifelhaft, ob diese Stadtverfassung überhaupt noch weiter in Kraft war oder ob sie nur noch teilweise galt und nur einige Bestimmungen, die mit der DGO in Widerspruch standen, fortfielen.

Im allgemeinen wurde weiter nach der Stadtverfassung gearbeitet, doch kam es wiederholtzu Meinungsverschiedenheiten, insbesondere über die Wirtksankeit des §7, II, der bestimmte, daß zur Änderung der Satzung eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich sei. Diese meinungsverschiedenheiten drohten bei der Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wiederholt mit Klagen im Verwaltungsstreitverfahren zu führen; sie wurden jedoch gütlich begelegt. Die Stadtverfassung wurde durch einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Februar 1950 aufgehoben und durch eine HAUPTSATZUNG auf Grund des § 3 der DGO ersetzt. Ihre Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde steht [bei Drucklegung 1950] noch aus.


Vgl. Nachgehenden Abschnitt: Stadtverodnetenversammlung Herne 1946-1948

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Quellen