1568: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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* Johan Dudinck, Hofesschulte der Irmegartt, Gräfin und Edeltochter zu Diebholt, des kaiserlichen freiweltlichen Stiftes Essen Äbtissin, oberste Hofesschultin des Hofes Uickentorp, bekundet, daß Johan Krannei und Wennemar, sein ältester Sohn, dem Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburg]] und seinen Erben 225 Taler schuldig sind. Diese haben sie zur Ablöse von etlichen Jahresrenten geliehen unter Verpfändung des Gütchen und Kotten Billick im Kirchspiel von Ekel, hörig in den Hof Uickentorp und in Kraneishof zu Malmeshaegen. Die von Kraneis Voreltern auf dasselbe Gut und Kotten dem vom Loe zur Dornenburgh gemachten Verschreibungen bleiben bestehen.<ref>Urkunde 1568 Juni 23</ref> | |||
* Melchior vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] bekundet, daß sein Vorvater des Hauses Dornenburgh etliche Kapitalien <''pfennige''> auf ein Gut und Kotten Billich genannt, hörig in den Hot Uickentorp und zu Kraneishoeve in Malmesshaegen, im Kirchspiel von Eckel, gegeben und dieses zur Pfandschaft empfangen habe, wobei Wiedereinlöse eingeräumt war. Da er nun auch dem Johan Kranei auf dasselbe Gut Billich weiterhin 115 gute Taler geliehen, so habe er diesem ebenfalls eingeräumt, den Kotten mit diesem Betrage alle Jahr auf Catharinae virginis 8 Tage vor oder später wieder einzulösen. Die von seinem Vorvater bewilligte Einlöse bleibt bestehen.<ref>Urkunde 1568 Juni 23 II</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2021, 19:08 Uhr
Was geschah 1568?
Ereignisse
23. Juni
- Johan Dudinck, Hofesschulte der Irmegartt, Gräfin und Edeltochter zu Diebholt, des kaiserlichen freiweltlichen Stiftes Essen Äbtissin, oberste Hofesschultin des Hofes Uickentorp, bekundet, daß Johan Krannei und Wennemar, sein ältester Sohn, dem Melchior vom Loe zur Dornenburg und seinen Erben 225 Taler schuldig sind. Diese haben sie zur Ablöse von etlichen Jahresrenten geliehen unter Verpfändung des Gütchen und Kotten Billick im Kirchspiel von Ekel, hörig in den Hof Uickentorp und in Kraneishof zu Malmeshaegen. Die von Kraneis Voreltern auf dasselbe Gut und Kotten dem vom Loe zur Dornenburgh gemachten Verschreibungen bleiben bestehen.[1]
- Melchior vom Loe zur Dornenburgh bekundet, daß sein Vorvater des Hauses Dornenburgh etliche Kapitalien <pfennige> auf ein Gut und Kotten Billich genannt, hörig in den Hot Uickentorp und zu Kraneishoeve in Malmesshaegen, im Kirchspiel von Eckel, gegeben und dieses zur Pfandschaft empfangen habe, wobei Wiedereinlöse eingeräumt war. Da er nun auch dem Johan Kranei auf dasselbe Gut Billich weiterhin 115 gute Taler geliehen, so habe er diesem ebenfalls eingeräumt, den Kotten mit diesem Betrage alle Jahr auf Catharinae virginis 8 Tage vor oder später wieder einzulösen. Die von seinem Vorvater bewilligte Einlöse bleibt bestehen.[2]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1568 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- Auf der Wenge (← Links)
- 1558 (← Links)
- 1569 (← Links)
- Urkunde 1568 Februar 1 (← Links)
- Urkunde 1568 Juni 23 (← Links)
- Urkunde 1568 Juni 23 II (← Links)
- Urkunde 1568 November 11 (← Links)
- 1567 (← Links)
- 1566 (← Links)
- 1573 (← Links)
- 1564 (← Links)
- 1572 (← Links)
- 1570 (← Links)
- 1565 (← Links)
- 1563 (← Links)
- 1578 (← Links)