Martinsbuch 1775: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. April 2018, 12:57 Uhr
Das Martinsbuch
Actum Eickel, den 10ten Nov. 1775
Ist abermahlen, wie von jeher geschehen, an heute der Nachbahr= oder Pflichttag hirselbst an Halterns Behausung, abgehalten worden, und hat ein jeder Eingeseßenen seine Schuldigkeit teils aus Rocken in Natura und teils in gelde richtig abgeführet. Der Herr Prediger Sindern hat seinen Rocken fort durch den Küster Ortmann erhalten. Der junge Bauer Middeldorff im Lohofe als auch Arnd Henr: Nordtman als an Käufer und Besitzer des von Ovens Hauß, sind Beide in die Nachbahrschaft auf= und angenommen worden, und haben ihre Gewinnung nach dem regulativo de ao 1773 richtig abgeführet.
Uebrigens ist der wirth Haltern richtig Befriediget und also auch nichts übrig geblieben.
Signum Eickel ut supra
P. G. Schulte.
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