Martinsbuch 1778: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. April 2018, 12:57 Uhr
den 11ten Nov. 1778.
Da die Bier Brauer in Eickel das Brauen über gehabte Streitigkeiten mit dem Hrn von Kuschinsky wegen des Keßel Geldes[1], Vorigen Trinitatis[2] aufgegeben, und sich davon untersaget haben, so kan man geschehen laßen, daß der NachBahr- und Pflichttag Vor Diesmahl jedoch ohne consequentz hieselbst abgehalten worden, es Verstehet sich aber Von selbsten, so Bald die Brauer in Eickel wieder in Vorigen Stand gesetzet sind, der NachBahr- und Pflichttag wieder in Eickel im Dorfe abgehalten werden soll. Sämtliche Pflichschuldige sind hieselbst, außer Plasman, Nordtman, Kiepenberg und Haltern in Eickel, auch der Schneider Wilhelm Goets am Schaaf Stall, erschienen. Hierauf sind der Bauerrichter Scharpwinkel, Wieman Schmitz und Vorster in Eickel Beordert worden, Bei Vorstehende ungehorsame, Vermittelst aufziehung eines todten Pfandes, die Execution zu Bewürken, und denselben solcher gestalt zu ihrer schuldigkeit zu Vermögen, und davon in continenti zu referiren.
Ueber eine Kleine weile sind die Executanten zurückgekommen und referirten, daß der Plasman sich gutwillig finden, und seine schuldigkeit morgen früh hieselbst abführen wolle, Haltern und Nordtman wären willig, ihre schuldigkeit im Dorfe und nicht außer dem Dorfe abzuliefern, hätten sich dabey erkläret, wenn man von hier aus 1 1/2 Kanne Bier schickte, so wolten sie ihre schuldigkeit abliefern. In ansehung des Schneiders Wilh. Goerts referirten, daß der Mann und die Frau den gantzen Tag Bey anderen Leuten in der Arbeit und also nicht Bey hause gewesen wären, hätten sich aber erkläret, daß er seine schuldigkeit morgen Bey dem wirth abführen wolte, womit man also vor der Hand zufrieden sein kan. in Ansehung des Haltern und Nordtman ist resolviret worden, daß, im fall diese beiden künftig Jahr ihr ratam nicht doppelt abführen sollten, selbige alsdann mit gestärkter Hand exequiret und zum gehorsam gebracht werden solten.
Wilhelm Jaeger zeigte an, daß Herman Kampman Vor diesmahl Persöhnlich nicht erscheinen könnte, weilen seine Frau ohnVermutet krank geworden, wolte aber sein ratam abführen, Bathe zugleich, daß zu Abführung deßen introductions gebühren Bis auf künftig Jahr anstand genommen werden möchte, welches sich auch anwesende Nachbahren gefallen laßen.
anwesende Gesellschaft erinnert, daß da Jürgen Tillman den Schrivers oder Könemans Kotten angetretten und anjetzo zum ersten mahl auf dem Pflichttag mit erschienen wäre, gleichfals die festgesetzte introductions gebühren zu einem Anker Bier abführen müße. Jürgen Tillman erklärte seine schuldihkeit abführen zu wollen, Bate aber darumb Bis künftig Jahr anstand zu nehmen, welches auch anwesende Gesellschaft sich gefallen Laßen. Expost hat sich Tillman erkläret, den halben anker Bier jetzo abzuführen, so auch würklich geschehen. Der junge Scharpwinkel hat als ein Halbbauer, den Anker Bier zu seiner Introdructions jura ebenmäßig würklich entrichtet.
Der Kleidermacher Bonekamp hat seine Introductions jura zu einem halben Anker Bier gleichfalß entrichtet, mithin werden obgedachte 3 neu angehende Nachbahren in die Gesellschaft oder Nachbahrschaft auf- und angenommen, auch wird einem jeden alle assistence in Noth und Todt, als Christlichen NachBahren geziemet und gebühret hiemit Versprochen und Versichert, hingegen lieget denselben auch ob, sich jeder Zeit treulich und friedkiebend aufzuführen, und ihre jährliche praestanda ohn Murren und die geringste wiederrede getreulich zu entrichten.
Hierauf ist mit dem wirth zur liquidation geschritten.
Der Hr. Prediger Sindern hat sein compotum zu 2 1/2 Schfl Rocken alte Maas durch den Küster Ortman richtig erhalten.
rthl | szbr | rthlr | stbr | |
---|---|---|---|---|
Die Rechnung des wirths Beträget überhaupt | 3,00 | 43 1/2 | ||
Hiervon gehen ab 2 Schfl Rocken a 55 stbr, so an Bezahlung erhalten, ad | 1,00 | 50 | ||
an Gelde Von den Köttern empfangen | 1,00 | 29,00 | ||
Noch empfangen | 1,00 | 24 1/2 | ||
SA | 3,00 | 43 1/2 |
womit also der wirth völlig Befriediget ist.
- Sic actum ut Supra
- P.G. Schulte
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Quelle
- ↑ Als 1745 die Dorneburg in Konkurs geriet, kaufte Friedrich Heinrich von Kuschinsky das Gut. Er ist in der Grabkapelle in Eickel beigesetzt worden. Da er kinderlos war, so beerbte ihn sein Neffe, der sächsische Hauptmann August Friedrich von Kuschinsky, dessen Tochter heiratete im Jahr 1796 den Rittmeister Moritz von Untzer, später Landrat des Kreises Bochum.
- ↑ 14. Juni 1778