Urkunde 1719 März 10: Unterschied zwischen den Versionen
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Urkundentext
10. März 1719:
Conrad Stephan von Romberg, Herr zur Bladenhorst, Bruninghausen, Colvenburg, Königl. Preus. Droste der Ämter Hoerde und Luhnen, der sich mit Zustimmung seiner Mutter, Philipine, Adolphe, Margarethe Witwe von Romberg gebor. von Neuhoff, mit Mechtilde, Christine, Margarethe, Johanne, Bernardine von Bottlenberg gen. Kessel, resignierte Kapitularin des weltl. Damenstifts Freudenberg, vermählen will und die Ehepakten am 6. März aufgerichtet hat, einigt sich mit seiner Mutter über die ihr in dem von seinem Vater (verstorben) am 19. August 1715 aufgerichteten und am 15. Februar 1716 publicierten Testament ausgesetzte Leibzucht auseinander:
1) Da Bladenhorst noch von seinen (Rombergs) Tanten bewohnt wird, hat er dafür zu sorgen, dass es geräumt wird zur Leibzucht und Aufenthalt für seine Mutter.
2) - 5) Festsetzung der Leibzucht an Tieren, Geflügel und Frucht, die sie erhält von den Schulzen zu Uhlenbroich und Bollinghausen, aus dem blutigen Zehnten, von Adam und Diedrich Steinhart, von Cröner, von Dungelmann, von Bouinghas, von Holter, Budden, Popinghaus.
6) Die von siner in der Dannhoffischen Sache jährlich zugelegten 300 Taler sind von den Dannhoff Pächtern zurückzuzahlen.
7) Ebenso bezieht sie Einkünfte vom Schulzenhof zu Brüninghausen und ebenso die als Brautschatz bestimmten Pensionen vom Hause Pungelsheim.
8) Romberg zahlt seiner Mutter, die von ihrer Morgengabe noch nichts erhalten hat, 1000 Reichstaler in 2 Terminen.
Brüninghausen.
Material : Papier
Überlieferung : Original
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden Nr. 3189 [1]
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