Urkunde 1875 Mai 28: Unterschied zwischen den Versionen

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:An die Königliche Regierung zu Arnsberg. <br />
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Version vom 20. Januar 2018, 05:41 Uhr


Urkundentext

28. Mai 1875 Arnsberg

An die Königliche Regierung zu Arnsberg.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren in Verfolg des Berichts vom 6. d. Mts. Nr. 6764 bei Rückgabe der dortigen Verhandlungen zur Kentnisnahme und weiteren Veranlassung mit dem Auftrage, uns die vorbezeichneten Verhandlugen baldthunlichst einzureichen. Da es sich um Bildung neuer Amtsbezirke handelt, so sind beide Amtsversammlungen durch Neuwahlen nach näherer Vorschrift des § 75 der Landgemeinde-Ordnung in der Art zu constituieren, das vorbehaltlich späterer amtsstatuarischer Bestimmung vorläufig für jede Gemeinde ein Amtsvorsteher gewählt wird. Wegen der erforderlichen Vermögensauseinandersetzung ist nach Maßgabe der bezüglichen Gemeinde- resp. Amtsbeschlüsse das Erforderliche ebenfalls einzuleiten. Auch haben die neuconstituierten Amtsversammlungen alsbald über die Wahl des Amtssitzes, sowie über die Höhe des dem Amtmann zu gewährenden Diensteinkommens Beschluß zu fassen, und sehen wir hierüber sowie über die Besetzung der beiden Amtmannsstellen Ihren Vorschlägen demnächst entgegen.
An den Herrn Landrath in Bochum. A. Vl. 2058
Königliche Regierung,

Abteilung des Innern.

Unterschrift

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen