Urkunde 1708 April 26: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 22:50 Uhr
Urkundentext
26. April 1708, Essen
Georg Arnold Henrich von Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Johanna Hedwig von Cronenberg, Eheleute, bekunden, von dem Gräflichen Kapitel des Stifts Essen ein Darlehn von 300 Rtlr. zur Ausrüstung ihres Sohnes Hermann Otto Werner von Wenge als Kornett des Fürstlich Münsterschen Regiments Hunerbein zu Pferde erhalten zu haben.
Sie versprechen, den Betrag über 1 Jahr mit 5% Zinsen zurückzuzahlen.
Zur Sicherheit verpfänden sie ihr gesamtes Hab und Gut, insbesonders ihre Erbbehausung im Hagen zu Essen, vormals Brocks Behausung, samt Garten, Hof und Scheunen, die sie von den
Errben Elmonts gekauft haben, sowie den Lennerts Kotten in Eyberg, nahe bei Sevinghausen, im Amt Bochumb, welcher jährlich an Pacht gibt: 2 Malter Roggen, 3 Malter Gerste, 1 Malter Hafer sowie 30 Stbr. für Wiesen.
Die Eheleute siegeln und unterschreiben.
Das Gericht in Bochum bestätigt am gleichen Tage die vorstehende Schuldverschreibung.
Unterschrift des Dr. G. Lennich und des Magistrats der Stadt Essen am folgenden Tage.
Siegel der Stadt Essen.
Unterschrift: G. D. Krupp, Sekretarius.
Kopie.
Sachen des hochgr. Capituli zu Essen ad causam v. Sobbe und v. Düngellen / von Wenge. Fol. 2 u. 3.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 193, Nr. 427
- Werbeck 1999