Urkunde 1692 Mai 9: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Januar 2018, 20:38 Uhr


Urkundentext

9. Mai 1692, Laxenburg
Kaiser Leopold bittet den Kurfürsten von Brandenburg unter Hinweis auf die bei ihm und dem Hofrat eingereichte Beschwerde des Heinrich Freiherrn von Galen als Großvater der minderjährigen Tochter des † Stephan Diederich von Neuhoff über das von der fürstlichen Regierung in Münster am 18. October 1690 für diese im ungünstigen, für die Brüder von Neuhoff aber im günstigen Sinne ergangene Dekret, ferner auf seinen (des Kaisers) Befehl an die Gebrüder von Neuhoff vom 9. October 1691, der vorbenannten Minderjährigen die Mittel zum standesgemäßen Unterhalt und zur Prozeßführung zu gewähren, anderenfalls innerhalb 2 Monate hierüber eine Gegenerklärung einzureichen, sowie auf die Beschwerde der Gebrüder von Neuhoff bei ihm (dem Kurfürsten) dass sie unter Umgehung der unteren Instanzen von dem Hofrat zu dieser Unter haltsgewährung gezwungen und, auf Veranlassung des Justizrats zu Cleve der Clevische Rat und Anwalt (advocatus fisci) Henrich von Diest beim kaiserlichen Reichshofrat die Ansicht vertreten habe, dass die Kosten für die Unterhaltspflicht von den Gerichtskosten zu trennen seien, einen Erlass zu richten an den Clevischen Justizrat, dass von Galen bei der Ausführung des puncti alimentorum et sumtuum litis nicht gehindert und alle dagegen ergangenen Anordnungen aufgehoben werden.
Abschrift einer von Wilhelm von Pranghe. Registrator der kaiserlichen geheimen Reichskanzlei, Wien in Oesterreich, den 23. Februar 1737 durch Siegel und Unterschrift beglaubigten Abschrift eines im kaiserlichen Reichshofarchiv bewahrten Originalconcepts.
Status causae cum brevi extractu actorum ... in der wichtigen von Neuhofschen Erbschaftssache. Fol. 93—95.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise