Urkunde 1685 August 11: Unterschied zwischen den Versionen
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Gertruit Elisabet von Ommeren überträgt ihr Gut Rolinghaushof genannt in der Bauerschaft Hürdel, das ihrer Mutter vom [[Haus Dahlhausen|Hause Daelhausen]] übertragen war, und sie von dieser geerbt und bisher besessen hat, den Eheleuten [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]] und Clara Amelia von Lappe, Herrn und Frau zu Havekensche(de) | Gertruit Elisabet von Ommeren überträgt ihr Gut Rolinghaushof genannt in der Bauerschaft Hürdel, das ihrer Mutter vom [[Haus Dahlhausen|Hause Daelhausen]] übertragen war, und sie von dieser geerbt und bisher besessen hat, den Eheleuten [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]] und Clara Amelia von Lappe, Herrn und Frau zu Havekensche(de) |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 20:37 Uhr
Urkundentext
11. August 1685 Dahlhausen
Gertruit Elisabet von Ommeren überträgt ihr Gut Rolinghaushof genannt in der Bauerschaft Hürdel, das ihrer Mutter vom Hause Daelhausen übertragen war, und sie von dieser geerbt und bisher besessen hat, den Eheleuten Moritz Gosswin von Düngelen und Clara Amelia von Lappe, Herrn und Frau zu Havekensche(de)
für eine ihr bereits gezahlte Summe.
Die Käufer übernehmen sämtliche Lasten und Schulden des Gutes. Die Verkäuferin behält sich die Nutznießung der laufenden Jahrespacht bevor, verzichtet aber zu Gunsten der Käufer auf die rückständigen vorjährigen Pachtgelder.
Zeuge: Mauritz Vincentz von Ommeren.
Siegel und Unterschrift der Ausstellerin und des Zeugen (ihres Bruders).
Original.
Nr. 98. Verkauf von Kotten. Fol. 3 u. 6. Röllinghaushof.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 131 Nr. 327
- Werbeck 1999
Siehe auch