Urkunde 1671 April 21: Unterschied zwischen den Versionen

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Ferdinandt, Abt zu Werden und Helmstedden, belehnt nach dem Tode seines Vorgängers Adolph den Rutger [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Dungellen]] zu Dahlhausen wiederum mit dem Hause und der Wohnung [[Haus Dahlhausen|Dahlhausen]] genannt Rindersbrock, Brecklinghausen (Breckinghhausen) das Hertes Gut genannt im Kirchspiel von Wattenscheidt dem Vytings Gut zu Goltham (Holthamm), dem Gut Overdebeck Beckmans genannt, einer Wiesche bei Craewinckel, einen Abspliß des Gutes Craewinckel, alle im Kirchspiel Bochumb, Rensing Hof nunmehr Viting Hof, in der Dauerschaft Eckel durch dessen Bevollmächtigten Henrich Morsaeus, Bürgermeister

Version vom 19. Januar 2018, 10:19 Uhr


Urkundentext

21. April 1671, Werden
Ferdinandt, Abt zu Werden und Helmstedden, belehnt nach dem Tode seines Vorgängers Adolph den Rutger von Dungellen zu Dahlhausen wiederum mit dem Hause und der Wohnung Dahlhausen genannt Rindersbrock, Brecklinghausen (Breckinghhausen) das Hertes Gut genannt im Kirchspiel von Wattenscheidt dem Vytings Gut zu Goltham (Holthamm), dem Gut Overdebeck Beckmans genannt, einer Wiesche bei Craewinckel, einen Abspliß des Gutes Craewinckel, alle im Kirchspiel Bochumb, Rensing Hof nunmehr Viting Hof, in der Dauerschaft Eckel durch dessen Bevollmächtigten Henrich Morsaeus, Bürgermeister der Freiheit Wattenscheide. Der Bevollmächtigte leistet Huldung und Eid.
Zeugen: Johan Henrich von Worringen und Johann Diederich Bernardi, Stiftssekretär, als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt mit dem großen Siegel und unterschreibt.
Kopie.
Verzeichnis der Werdenschen Lehen III. Fol. 3.
Vol. III. Pertinenzen des Lehngutes Dahlhausen. Fol. 7.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen