Urkunde 1728 April 28: Unterschied zwischen den Versionen

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<small>Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.<br />
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Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlh. Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accaczienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 192 u. 193</small>
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlh. Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accaczienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 192 u. 193</small>
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==Quelle==
==Quelle==

Version vom 19. Januar 2018, 03:05 Uhr

Urkundentext

28. April 1728, Dahlhausen
Johann Moritz Wynoldt von Düngellen zu Dahlhausen und Havckenscheidt bekundet, heute mit Grüggel zu Stalleicken und Schulte in Vels, Vormünder der 4 unmündigen Kinder der † Eheleute Hindrich und Margaretha Holtz, einen Vergleich dahin geschlossen zu haben, dass der Hof Holtz zu Goldham an das geeigneteste Kind von jetzt ab verpachtet wird, die Vormünder aber bis zu dessen Großjährigkeit und Verheiratung auf den Hof die Verwaltung übernehmen.
Die Pachtbedingungen sind dieselben, wie die des mit den † Eltern am 8. Januar 1727 abgeschlossenen Vertrages.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlh. Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accaczienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 192 u. 193

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen