Urkunde 1730 Juli 3: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Schragmüller / Lütke, Eickel. Fol. 28: <br /> | Schragmüller / Lütke, Eickel. Fol. 28: <br /> | ||
Nachrichten über die bei der evangel.-Iutherischen Gemeinde zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . . Fol. 34.</small> | Nachrichten über die bei der evangel.-Iutherischen Gemeinde zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . . Fol. 34.</small> | ||
</ | </div> | ||
==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 19. Januar 2018, 02:01 Uhr
Urkundentext
3. Juli 1730, Eckel
Bernhard Ludolph Kuhlhoff, Pastor und Vikar des sanct Georg-Altars zu Eckel, bekundet, dass er mit Einwilligung des Johan Mauritz Freiherrn von Düngellen, Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheid, (ut veri et indubitati collatoris praedictae vicariae[1]), Haus, Hof und Ländereien der Vikarie lebenslänglich an die Eheleute Johan Henrich König und Katharina Vogelsang verpachtet habe.
Die Pächter haben jährlich Martini 4 Malter duplicis, 2 Gänse, 4 Hühner, 1 Scheffel Zehntweizen, 1 Königskr. an die zu Staufenberg. 3 Tlr. Hofgeld zu liefern und 12 Leibdienste zu verrichten und zu leisten, was dem Landesherrn und Nachbarrecht gebührt.
Nach ihrem Tode bleibt ihren künftigen Kindern das Vorrecht der Neupachtung. Holz darf ohne Anweisung nicht gehauen werden.
Unterschrift des Patronatsherrn v. Düngellen und des Ausstellers.
Kopie.
Luther. Consistorium zu Eickel / Koenig, Fol. 4;
Schragmüller / Lütke, Eickel. Fol. 28:
Nachrichten über die bei der evangel.-Iutherischen Gemeinde zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . . Fol. 34.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 258 Nr. 556
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ In wahrhaftiger und unzweifelhafte Wahl seiner Stellung