Urkunde 1725 März 5: Unterschied zwischen den Versionen

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Kaufbriefe von den, dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I, Fol. 39 u. 40.</small>
Kaufbriefe von den, dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I, Fol. 39 u. 40.</small>


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==Quelle==
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Version vom 18. Januar 2018, 22:51 Uhr


Urkundentext

5. März 1725, Bochum
Vor dem Königlich Preußischen Richter des Amtes Bochumb, Bertram Willebrandt Kumpsthoff, erklärt Johan Bernhard von Aschenbroch zum Lackenbroch, dass er an Mauritz Goßwin von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheidt, 2 Kotten auf den sogenannten Höpen an der Hordelheyde mit den dabei liegenden kleinen Heesterbüschen — ungefähr ¾ Scheffelsaat Land — für 600 Rtlr., erblich und frei von allen Schulden und Lasten, verkauft habe.
Siegel des Richters, Siegel und Unterschrift des Verkäufers, Unterschrift des Gerichtsschreibers Joh. Henrich Kipp.
Original.
Kaufbriefe von den, dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I, Fol. 39 u. 40.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen