Urkunde 1713 November 25: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (Textersetzung - „<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify">“ durch „{{Urkunde}}“) |
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
<small>1. Ausfertigung.<br /> | <small>1. Ausfertigung.<br /> | ||
Acta und Nachrichten, betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen haben. Fol. 57 u. 58.</small> | Acta und Nachrichten, betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen haben. Fol. 57 u. 58.</small> | ||
</ | </div> | ||
==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 18. Januar 2018, 21:21 Uhr
Urkundentext
25. November 1713,
Moritz Goßwin von Dungelen zu Dalhausen und Havckenscheidt beauftragt den Clev.- und Märkischen Hofgerichtsprokuratoren Johan Adriani, für ihn die Erneuerung folgender Lehen zu beantragen:
- Gut Richtering zu Westercurler mit seinem Zubehör im Kirspel Metteler gelegen.
- Gut Weltze mit seinem Zubehör vor Camen gelegen.
- Gut Ebbinghove mit ungefähr 20 Morgen Land, auch zu Camen vor der Wasserpforte gelegen, und 18 Scharen Holz in der Bergcamer Mark,
- Gut Die Schwartzeluhr genannt in der Grafschaft Limburg und im Kerspel Schwerte gelegen,
und Hulde und Eid zu leisten. Die Gesamtbelehnung ist zuletzt am 19. Dezember 1689 erfolgt.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt
1. Ausfertigung.
Acta und Nachrichten, betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen haben. Fol. 57 u. 58.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 210, Nr. 453
- Werbeck 1999
Siehe auch