Urkunde 1627 Februar 8: Unterschied zwischen den Versionen

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Standgenossen des Gerichts: Johannes von Sodingen, Notar und Stadtgerichtschreiber, und Johann Heitman, Gerichtsdiener.<br />
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Original, Pergament, Siegel ab.
Original, Pergament, Siegel ab.
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==Literatur==
==Literatur==

Version vom 18. Januar 2018, 19:07 Uhr


Urkundentext

8. Februar 1627
Lyse Werner, Witwe des Henrich (Hernich) Werner, verkauft vor Wilhelm von Witgenstein, Schultheiß der Stadt Bochum, an die Eheleute Christian Stratem und Else Huttman ihr Erbe, Haus und Hof in Bochum an der Kirchstraße, zwischen den Erben und Gründen des † Dieterich Wulff auf der einen und des † Georg Brochman auf der anderen Seite, mit einem unbesperrten Erbfahrweg (erbforwege) frei und franck von der Strassen ab schnurrecht lang oberwehnten Brochmans stanckett in vorgemeiten hinder dem verkaufften hause hoffe, ferner mit einem freien unbesperrten Brunnenweg (pütwegh) durch den verkauften Hof auf Wulffes pütze. Die Käufer müssen den Weg mit instandhalten und sollen das Wasser in ihrem Hofe schöpfen (putzen) und nicht auf Wulffs Seite.
Sie erhalten einen freien Fußweg aus ihrem Hof durch Jörgen Tollen Hof, daer idtzo eine kleine thür hengt, biß in die gemeine Wölebrinckstrasse.
Die Verkäufer bestätigen den Empfang der vereinbarten Kaufsumme.
Der Schultheiß siegelt.
Standgenossen des Gerichts: Johannes von Sodingen, Notar und Stadtgerichtschreiber, und Johann Heitman, Gerichtsdiener.
Original, Pergament, Siegel ab.

Literatur

Siehe auch

Quelle