Flüchtlinge und "Vertriebene": Unterschied zwischen den Versionen
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Den größten Anteil fürsorgebedürftiger Flüchtlinge in Herne stellten die "Ostmarkenvertriebenen" aus den ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, deren Zahl von Oktober [[1920]] bis Juli [[1922]] von 114 auf 345 Personen anstieg. Die Flüchtlingsfürsorge war der Städtischen Wohlfahrt angegliedert. Ihre Aufgaben bestanden vornehmlich in der Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalten und Bestattungskosten. Infolge des großen Wohnungsmangels nach dem Krieg erwies sich die Unterbringung der Flüchtlinge als besonders problematisch. Da die Bevölkerung ein geringes Interesse an der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Wohnungen zeigte, räumte der Reichsernährungsminister [[1919]] den Gemeinden das Recht der Zwangseinquartierung ein.<br /><br /> | Den größten Anteil fürsorgebedürftiger Flüchtlinge in Herne stellten die "Ostmarkenvertriebenen" aus den ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, deren Zahl von Oktober [[1920]] bis Juli [[1922]] von 114 auf 345 Personen anstieg. Die Flüchtlingsfürsorge war der Städtischen Wohlfahrt angegliedert. Ihre Aufgaben bestanden vornehmlich in der Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalten und Bestattungskosten. Infolge des großen Wohnungsmangels nach dem Krieg erwies sich die Unterbringung der Flüchtlinge als besonders problematisch. Da die Bevölkerung ein geringes Interesse an der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Wohnungen zeigte, räumte der Reichsernährungsminister [[1919]] den Gemeinden das Recht der Zwangseinquartierung ein.<br /><br /> | ||
Die mit der Fürsorge beabsichtigte Eingliederung der Flüchtlinge in das Berufsleben entsprach nicht in allen Fällen den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen, wie der Antrag eines Flüchtlings aus Polen vom 30. November [[1924]] an die Herner Flüchtlingsfürsorgestelle um Gewährung eines Darlehens von 1.000 Mark zeigt.<br /><br /> | Die mit der Fürsorge beabsichtigte Eingliederung der Flüchtlinge in das Berufsleben entsprach nicht in allen Fällen den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen, wie der Antrag eines Flüchtlings aus Polen vom 30. November [[1924]] an die Herner Flüchtlingsfürsorgestelle um Gewährung eines Darlehens von 1.000 Mark zeigt.<br /><br /> |
Version vom 4. Mai 2017, 10:41 Uhr
Susanne Peters-Schildgen
Nach dem Ersten Weltkrieg strömten infolge der Abtretung von Elsass-Lothringen, Posen, Westpreußen, des Hultschiner Ländchens und des Memelgebietes ca. 40.000 Flüchtlinge mit 200.000 Angehörigen ins Rheinland und nach Westfalen. Hinzu kamen Flüchtlinge aus dem der Völkerbundsverwaltung unterstellten Saargebiet sowie aus den Abstimmungsgebieten Eupen-Malmedy, Nordschleswig, Teilen Ostpreußens und Oberschlesiens. Somit wurde der durch die Massenabwanderung zahlreicher Angehörriger der polnischen Minderheit aus dem Ruhrgebiet ausgelöste Bevölkerungsrückgang teilweise ausgeglichen.
Den größten Anteil fürsorgebedürftiger Flüchtlinge in Herne stellten die "Ostmarkenvertriebenen" aus den ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, deren Zahl von Oktober 1920 bis Juli 1922 von 114 auf 345 Personen anstieg. Die Flüchtlingsfürsorge war der Städtischen Wohlfahrt angegliedert. Ihre Aufgaben bestanden vornehmlich in der Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalten und Bestattungskosten. Infolge des großen Wohnungsmangels nach dem Krieg erwies sich die Unterbringung der Flüchtlinge als besonders problematisch. Da die Bevölkerung ein geringes Interesse an der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Wohnungen zeigte, räumte der Reichsernährungsminister 1919 den Gemeinden das Recht der Zwangseinquartierung ein.
Die mit der Fürsorge beabsichtigte Eingliederung der Flüchtlinge in das Berufsleben entsprach nicht in allen Fällen den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen, wie der Antrag eines Flüchtlings aus Polen vom 30. November 1924 an die Herner Flüchtlingsfürsorgestelle um Gewährung eines Darlehens von 1.000 Mark zeigt.
Unter den Flüchtlingen, die nach dem Ersten Weltkrieg aus den Polen zugesprochenen Ostgebieten nach Deutschland abwanderten, befanden sich auch zahlreiche Juden. Eine weitere ostjüdische Flüchtlingswelle aus den ländlichen Gebieten der Ukraine löste der im April 1920 ausgebrochene russisch-polnische Krieg aus, der am 18. Marz 1921 im Frieden von Riga beendet wurde. Hinzu kamen jüdische Einwanderer aus den ehemaligen, hauptsächlich an Polen abgetretenen österreichischen Provinzen Ost- und Westgalizien. 1920 wurden etwa 225 Personen ostjüdischer Herkunft in der Stadt ermittelt. Von den Behörden, Ämtern und Betrieben größtenteils abgewiesen, fanden die ostjüdischen Zuwanderer Aufnahme in den jüdischen Gemeinden, so auch in der Synagogengemeinde Wanne-Eickel. Konflikte zwischen zugewanderter und eingesessener jüdischer Bevölkerung waren vorprogrammiert, da jahrhundertealte Traditionen auf ein bürgerlich-liberal geprägtes Religionsverständnis prallten.
Viele ostjüdische Migranten betrachteten Herne und Wanne-Eickel nur als vorübergehenden Aufenthaltsort. In der Hoffnung auf einen höheren Lohn und bessere Arbeitsbedingungen entschloss sich etwa die Hälfte von ihnen während der französischen Besatzungszeit zur Auswanderung nach Nordfrankreich und nach Amerika. 1930 lebten nur noch 80 bis 100 ostjüdische Arbeiter in der Stadt. Auf dem jüdischen Friedhof am Hoverskamp in Herne befindet sich das Grab eines 1919 verstorbenen ostjüdischen Arbeiters. Die Inschrift auf dem Grabstein erzählt die Lebensgeschichte dieser Person.
Der Text wurde für das Wiki redaktionell bearbeitet.
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Quellen
- ↑ Aus: Auf dem Weg ins Paradies? Wanderungsbewegungen im Ruhrgebiet am Beispiel Herne, Seiten 44 - 46