Urkunde 1667 November 11: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[11. November]] [[1667]], Eckel<br /> | [[11. November]] [[1667]], Eckel<br /> | ||
Johan Voss, Pastor und Vikar des [[Johanneskirche (Eickel)|sanct Georgs Altars]] zu Eckel, bekundet, daß er mit Bewilligung des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger von Düngelen]], Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheidt, (ut veri et indubitati collatoris praedietae vicariae) an die Eheleute [[Lohofstraße|Mauritz Königh]] und Anna Catharina Rump lebenslänglich Haus, Hof und Ländereien der Vikarie verpachtet habe. <br /> | Johan Voss, Pastor und Vikar des [[Johanneskirche (Eickel)|sanct Georgs Altars]] zu Eckel, bekundet, daß er mit Bewilligung des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger von Düngelen]], Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheidt, (ut veri et indubitati collatoris praedietae vicariae) an die Eheleute [[Lohofstraße|Mauritz Königh]] und Anna Catharina Rump lebenslänglich Haus, Hof und Ländereien der Vikarie verpachtet habe. <br /> | ||
Die Pächter haben jährlich 4 Malter duplicis (frumenti), 2 Gänse, 4 Hühner, 1 Scheffel Zehntweizen, 3 Thlr. Hofgeld, 1 Königsthlr. an die zu Staupenberg | Die Pächter haben jährlich 4 Malter duplicis (frumenti), 2 Gänse, 4 Hühner, 1 Scheffel Zehntweizen, 3 Thlr. Hofgeld, 1 Königsthlr. an die zu Staupenberg (Stift Stoppenberg) zu liefern und alles, was dem Landesherrn zukommt und was nach Nachbarrecht zu leisten ist, zu verrichten.<br /> | ||
Ihren Kindern bleibt das Recht der Wiederverpachtung vorbehalten. Holz darf nur nach Anweisung gefällt werden.<br /> | Ihren Kindern bleibt das Recht der Wiederverpachtung vorbehalten. Holz darf nur nach Anweisung gefällt werden.<br /> | ||
Zeugen waren, als dieser Vertrag von dem † Pastor Theodor Kleine angefertigt worden, Wilhelm Schulte zu Eckel, Johan Königh von Dienstlacken (Dienßlaken) und Jost Harpen zu Marmelshagen.<br /> | Zeugen waren, als dieser Vertrag von dem † Pastor Theodor Kleine angefertigt worden, Wilhelm Schulte zu Eckel, Johan Königh von Dienstlacken (Dienßlaken) und Jost Harpen zu Marmelshagen.<br /> |
Aktuelle Version vom 25. April 2017, 16:10 Uhr
Urkundentext
11. November 1667, Eckel
Johan Voss, Pastor und Vikar des sanct Georgs Altars zu Eckel, bekundet, daß er mit Bewilligung des Rötger von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheidt, (ut veri et indubitati collatoris praedietae vicariae) an die Eheleute Mauritz Königh und Anna Catharina Rump lebenslänglich Haus, Hof und Ländereien der Vikarie verpachtet habe.
Die Pächter haben jährlich 4 Malter duplicis (frumenti), 2 Gänse, 4 Hühner, 1 Scheffel Zehntweizen, 3 Thlr. Hofgeld, 1 Königsthlr. an die zu Staupenberg (Stift Stoppenberg) zu liefern und alles, was dem Landesherrn zukommt und was nach Nachbarrecht zu leisten ist, zu verrichten.
Ihren Kindern bleibt das Recht der Wiederverpachtung vorbehalten. Holz darf nur nach Anweisung gefällt werden.
Zeugen waren, als dieser Vertrag von dem † Pastor Theodor Kleine angefertigt worden, Wilhelm Schulte zu Eckel, Johan Königh von Dienstlacken (Dienßlaken) und Jost Harpen zu Marmelshagen.
Rötger von Düngelen sowie der Aussteller unterschreiben.
3 Kopien.
Luther. Consistorium / König auf dem Lohofe Fol. 2:
Predigerwahlen der evangel. luth. Gemeinde zu Eickel Fol. 43,
Schragmüller / Lütke i. Eickel Fol. 27. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 90 Nr. 251
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand