Urkunde 1699 Oktober 28: Unterschied zwischen den Versionen
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==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 17. Dezember 2016, 23:12 Uhr
Urkundentext
28. Oktober 1699, Bochum
Moritz von Loe bekundet, von dem Doktor der Rechte Alexander Grolman ein Darlehn von 250 Rtlr., rückzahlbar innerhalb Jahresfrist mit den landläufigen Zinsen erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Besitztum.
Die Ablösung des Kapitals nach vorheriger vierteljähriger Kündigung bleibt jährlich beiden Teilen vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Frhr. von Düngellen / v. Loe-Overdyck betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 52.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 163 Nr. 386
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen