Urkunde 1690 Dezember 20: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“) |
K (→Urkundentext) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
<blockquote> | <blockquote> | ||
[[20. Dezember]] [[1690]]<br /> | [[20. Dezember]] [[1690]]<br /> | ||
Äbtissin Anna Salome zu Essen bedeutet dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]] zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten | Äbtissin Anna Salome<ref>Von Manderscheid-Blankenheim (1628-1691), seit 1688 Äbtissin zu Essen.</ref> zu Essen bedeutet dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]] zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten | ||
erfüllen solle.<br /> | erfüllen solle.<br /> | ||
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.<br /> | Siegel und Unterschrift der Äbtissin.<br /> | ||
<small>Original.</small><br /> | <small>Original.</small><br /> | ||
<small>Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von | <small>Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.</small> | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
*[[Stadtarchiv Herne]] - Urkundenbestand | *[[Stadtarchiv Herne]] - Urkundenbestand |
Version vom 28. November 2016, 23:12 Uhr
Urkundentext
20. Dezember 1690
Äbtissin Anna Salome[1] zu Essen bedeutet dem von Düngelen zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten erfüllen solle.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 141 Nr. 344
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Von Manderscheid-Blankenheim (1628-1691), seit 1688 Äbtissin zu Essen.