Urkunde 1690 Dezember 20: Unterschied zwischen den Versionen

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Äbtissin Anna Salome<ref>Von Manderscheid-Blankenheim (1628-1691), seit 1688 Äbtissin zu Essen.</ref> zu Essen bedeutet dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]] zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten
erfüllen solle.<br />
erfüllen solle.<br />
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.<br />
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.<br />
<small>Original.</small><br />
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<small>Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Duügellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.</small>
<small>Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.</small>
 
==Quelle==
==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 28. November 2016, 23:12 Uhr

Urkundentext

20. Dezember 1690
Äbtissin Anna Salome[1] zu Essen bedeutet dem von Düngelen zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten erfüllen solle.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. Von Manderscheid-Blankenheim (1628-1691), seit 1688 Äbtissin zu Essen.