Urkunde 1582 April 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Wilhelm [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Hugenpoet]] im [[Haus Gosewinkel|Gosewinkel]] erlaubt Philipp von Viermund, einen "Sprink" oder Brunnen von [[Holthausen]] durch das Wilhelm zum halben Teil zuständigen Rissengut (Vgl. [[Aus der Geschichte des tausendjährigen Dorfes Holthausen (Becker)#9. Risse]]) zu Holthausen nach seinem Wohnhaus Bladenhorst zu leiten, eventuell aber dem Pächter des Rissenguts den Schaden zu ersetzen.<br/>
Wilhelm [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Hugenpoet]] im [[Haus Gosewinkel|Gosewinkel]] erlaubt Philipp von Viermund, einen "Sprink" oder Brunnen von [[Holthausen]] durch das Wilhelm zum halben Teil zuständigen Rissengut zu [[Holthausen]] nach seinem Wohnhaus Bladenhorst zu leiten, eventuell aber dem Pächter des Rissenguts den Schaden zu ersetzen.<br/>
Siegel ab; perg.
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Version vom 3. November 2016, 22:33 Uhr

Urkundentext

6. April 1582:
Wilhelm Hugenpoet im Gosewinkel erlaubt Philipp von Viermund, einen "Sprink" oder Brunnen von Holthausen durch das Wilhelm zum halben Teil zuständigen Rissengut zu Holthausen nach seinem Wohnhaus Bladenhorst zu leiten, eventuell aber dem Pächter des Rissenguts den Schaden zu ersetzen.
Siegel ab; perg.

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 432 Haus Bladenhorst (Dep.), Nr. 101

Siehe auch

Anmerkungen