Gemeindevertretung Horsthausen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Gemeindeverfassung | Gemeindeverfassung | ||
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt. | Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt. | ||
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== | ==Quelle== | ||
:[[Schaefer 1912]] | |||
:[[Adressbücher|Adressbuch der Stadt Herne 1908]] | |||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] |
Version vom 4. Juli 2016, 07:48 Uhr
Gemeindeverfassung
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde "alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons". "Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen". Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.
- [...]die letzte Vertretung von Horsthausen [bestand] aus dem
- Dr.med. Wilhelm Kraus (Gemeindevorsteher)
- Dehnke, Reinhold, Bergwerk-Direktor
- Sudkamp, Heinrich, Landwirt (stellv .Vorsteher)
- Heiermann, Heinrich, Landwirt
- Kocks, Heinrich, Betriebsführer
- Weinkamp, Theodor, Bergmann
- Klümper, Hermann, Bürochef
- Korte, Anton, Wirt
Nur im Adressbuch von 1908 kommen vor
- Neuhaus, Wilhelm, Ober-Expedent
- Schmidt, Otto, Bauführer
Nur bei Schäfer kommen vor:
- Döhmann
- Vaillant