Urkunde 1638 Mai 25: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eheleute Johann Linnemann und Else zu Ueckendorff verkaufen mit Einwilligung ihres Stiefsohnes und Haupterben Johann Linnemann an die Eheleute Evert Vedder auf der Wildbahn und Else Bönnenbrück einen ihnen erblich zuständigen Morgen Landes, mit dem einen Ende an Strathmans Kamp und mit dem anderen Ende an [[Göddenhoff|Göddenhoves]] und Johan an der Wilbede wy sehe, schießend, für eine Summe Geldes, die ihnen ausgezahlt ist.<br />
Die Eheleute Johann Linnemann und Else zu Ueckendorff verkaufen mit Einwilligung ihres Stiefsohnes und Haupterben Johann Linnemann an die Eheleute Evert Vedder auf der Wildbahn und Else Bönnenbrück einen ihnen erblich zuständigen Morgen Landes, mit dem einen Ende an [[Hof Stratmann|Strathmans Kamp]] und mit dem anderen Ende an [[Göddenhoff|Göddenhoves]] und [[Auf der Wilbe|Johan an der Wilbede]] wy sehe, schießend, für eine Summe Geldes, die ihnen ausgezahlt ist.<br />
Zeugen: Jürgen Gronemann. Johan Westermann zu Eickel und Henrich König.<br />
Zeugen: Jürgen Gronemann. Johan Westermann zu Eickel und Henrich König.<br />
Unterschrift Henricus Morsaeus (Schreiber des Hauses Dahlhausen, welcher den Kaufvertrag geschrieben).<br />
Unterschrift Henricus Morsaeus (Schreiber des Hauses Dahlhausen, welcher den Kaufvertrag geschrieben).<br />
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<small>Besitztitel des Vedders Kotten zu Röhlinghausen. Fol. 52 u. 53</small>
<small>Besitztitel des Vedders Kotten zu Röhlinghausen. Fol. 52 u. 53</small>


== Quelle ==
== Quelle ==

Version vom 21. März 2016, 10:31 Uhr

Urkundentext

25. Mai 1638
Haus Dahlhausen
Die Eheleute Johann Linnemann und Else zu Ueckendorff verkaufen mit Einwilligung ihres Stiefsohnes und Haupterben Johann Linnemann an die Eheleute Evert Vedder auf der Wildbahn und Else Bönnenbrück einen ihnen erblich zuständigen Morgen Landes, mit dem einen Ende an Strathmans Kamp und mit dem anderen Ende an Göddenhoves und Johan an der Wilbede wy sehe, schießend, für eine Summe Geldes, die ihnen ausgezahlt ist.
Zeugen: Jürgen Gronemann. Johan Westermann zu Eickel und Henrich König.
Unterschrift Henricus Morsaeus (Schreiber des Hauses Dahlhausen, welcher den Kaufvertrag geschrieben).

Kopie, beglaubigt durch den Notar Philipp Springorum.

Das Gericht bestätigt, Bochum im Gericht Eickel, den 1. Mai 1790, die Eintragung des Kaufbriefes auf den Namen der Wittib und Kinder Vedder in das Grund- und Hypothekenbuch des Gerichts Eickel unter der Bauerschaft Rölinghausen sub Nr. 72 fol. 230. Originaleintrag Direktlink
Original.
Besitztitel des Vedders Kotten zu Röhlinghausen. Fol. 52 u. 53

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen