Urkunde 1605 November 16: Unterschied zwischen den Versionen
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Felicitas, Maria Catharina und Claudia siegeln.<br /> | Felicitas, Maria Catharina und Claudia siegeln.<br /> | ||
Original, Pergament. Siegel am Pergamentstreifen anhängend.<br /> | Original, Pergament. Siegel am Pergamentstreifen anhängend.<br /> |
Version vom 25. Februar 2016, 15:03 Uhr
Urkundentext
16. November 1605 Felicitas. Aebtissin zu Hervord. Pröpstin zu Essen und Vreden geborene Gräfin zu Eberstein etc.. Maria Catharina. Dechantin, und Claudia, Köstersche, geborene Gräfinnen zu Manderscheidt. Blanckenheim. Vinnenberg etc.. Fräulein zur Schleiden, und sämtliche Kapitularinnen zu Essen
übertragen die Behausung in der Burgfreiheit in Essen. welche der Jaspar(a) von Rassfeldt, Ehefrau des Rutger von Dungelen zu Dalhausen, und deren Tochter Jaspar von Dungelen eingeräumt war, diese auch den Eheleuten Gosswein von Düngelen und Elisabeth von Havckenscheidt, Sohn und Schwiegertochter der Eheleute Rutger v. Dungelen, zum lebenslänglichen Gebrauch. Diese sind verpflichtet, die Behausung, falls sie verfallen sollte, auszubessern. Nach ihrem Tode fallen Haus und Hof an das Stift zurück.
Felicitas, Maria Catharina und Claudia siegeln.
Original, Pergament. Siegel am Pergamentstreifen anhängend.
Transfix zur Urkunde vom 14. Mai 1590.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 4 Nr. 132
- Werbeck 1999
Siehe auch