Bergelmanns Hof: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Kirchhofstraße]] (westlicher Teil, Benennung am 25. November 1881) <ref>VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1827. Übersichts-Handriß</ref> | * [[Kirchhofstraße]] (westlicher Teil, Benennung am 25. November 1881) <ref>VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1827. Übersichts-Handriß</ref> | ||
Die Straße ist benannt nach dem Hof [[Bergelmann]] in der Gemarkung Herne, Flur I, genannt Herne. | Die Straße ist benannt nach dem Hof [[Bergelmann]] in der Gemarkung Herne, Flur I, genannt Herne. Er gehörte zu den ältesten Herner Höfen. Die Namen „Berchelmann“ und „Berchelmans soen opdes Kluseners guet“ erscheinen schon 1486 im Schatzbuch der Grafschaft Mark. | ||
In der „Bauerschaft Herne“ wird „Bergelman“ 1542 als Steuerpflichtiger in der Türkensteuerliste des märkischen Amtes Bochum genannt. 1598 wird der Hof „Bergelmann“ im Türkensteuerregister erwähnt. Im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum von 1664 heißt es: „Pfächtiger Bergelmann, ein Hof, zwei Feuerstetten, deren eine sein Vorgesessener, der Alte, bewohnet.“ | |||
Der Hof gehörte zur Grundherrschaft Strünkede. Durch Vertrag vom 16. April 1787 erwarb die Witwe Freifrau von Strünkede, geborene von Quadt zu Wiekerade, den Hof Bergelmann. Sie übertrug das Erbrecht an diesem Hof ihrer Tochter Carolina von Sudhausen, geborene von Strünkede. Das Fachwerkhaus, auf dessen Deckenbalken das Datum 10. Juli 1821 eingearbeitet war, wurde am 7. Oktober 1959 wegen Baufälligkeit abgerissen. Bergelmann war vom 12. Februar 1847 bis 13. Januar 1851 Vorsteher der Gemeindevertretung Herne. | |||
Auf einen Teil des zum Hof gehörenden Geländes wurde 1841 ein evangelischer Friedhof eingeweiht. 1874 wurde zwecks Erweiterung des Friedhofgeländes ein angrenzendes, ebenfalls zu Bergelmanns Hof gehörendes Grundstück gekauft. Da die Fläche des Friedhofs nach wenigen Jahren dennoch überbelegt war (siehe „[[Kirchhofstraße]]“), wurde 1881 ein dem Landwirt Schulte-Nölle gehörendes Grundstück, das ganz in der Nähe lag und etwa 18.000 qm umfasste, zur Anlage eines neuen Begräbnisplatzes erworben. Am 26. Januar 1882 konnte der neue Friedhof eingeweiht werden. | |||
==Literatur== | ==Literatur== |
Version vom 27. April 2015, 07:35 Uhr
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Historie
- Kirchhofstraße (westlicher Teil, Benennung am 25. November 1881) [3]
Die Straße ist benannt nach dem Hof Bergelmann in der Gemarkung Herne, Flur I, genannt Herne. Er gehörte zu den ältesten Herner Höfen. Die Namen „Berchelmann“ und „Berchelmans soen opdes Kluseners guet“ erscheinen schon 1486 im Schatzbuch der Grafschaft Mark.
In der „Bauerschaft Herne“ wird „Bergelman“ 1542 als Steuerpflichtiger in der Türkensteuerliste des märkischen Amtes Bochum genannt. 1598 wird der Hof „Bergelmann“ im Türkensteuerregister erwähnt. Im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum von 1664 heißt es: „Pfächtiger Bergelmann, ein Hof, zwei Feuerstetten, deren eine sein Vorgesessener, der Alte, bewohnet.“
Der Hof gehörte zur Grundherrschaft Strünkede. Durch Vertrag vom 16. April 1787 erwarb die Witwe Freifrau von Strünkede, geborene von Quadt zu Wiekerade, den Hof Bergelmann. Sie übertrug das Erbrecht an diesem Hof ihrer Tochter Carolina von Sudhausen, geborene von Strünkede. Das Fachwerkhaus, auf dessen Deckenbalken das Datum 10. Juli 1821 eingearbeitet war, wurde am 7. Oktober 1959 wegen Baufälligkeit abgerissen. Bergelmann war vom 12. Februar 1847 bis 13. Januar 1851 Vorsteher der Gemeindevertretung Herne.
Auf einen Teil des zum Hof gehörenden Geländes wurde 1841 ein evangelischer Friedhof eingeweiht. 1874 wurde zwecks Erweiterung des Friedhofgeländes ein angrenzendes, ebenfalls zu Bergelmanns Hof gehörendes Grundstück gekauft. Da die Fläche des Friedhofs nach wenigen Jahren dennoch überbelegt war (siehe „Kirchhofstraße“), wurde 1881 ein dem Landwirt Schulte-Nölle gehörendes Grundstück, das ganz in der Nähe lag und etwa 18.000 qm umfasste, zur Anlage eines neuen Begräbnisplatzes erworben. Am 26. Januar 1882 konnte der neue Friedhof eingeweiht werden.
Literatur
- Grabski 1986, Nr. 106.
- Hartung/Schmidt 1967, S. 30 f., Nr. 42.
- Knöll 1922, S. 5.
- Köchling 1961, S. 125 f.
- Wand-Seyer 1989, S. 69 - 74