Der „Kotten Regenkamp“ (Herner Anzeiger 1937): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 17:41 Uhr
Am 7. August 1937 wurde im "Herner Anzeiger" ein Artikel über den Hof Regenkamp und seine Aufsitzer von Leo Reiners veröffentlicht. [1]
Herner Anzeiger
Samstag, den 7. August 1937
Der „Kotten Regenkamp“
Beziehungen eines Holsterhauser Kottens zum Stift Stoppenberg. Aufschlussreiche Pachtbriefe.
1486-1937.
Außer den an Althoff, Hesse und Weusthoff ver pachteten Teilen des ehemaligen „Düngeler Hofes“ hat im Kirchspiel Herne auch ein Kotten „Regencamp“, dem Stift Stoppenberg gehört. Die älteste Nachricht darüber stammt aus dem Jahre 1534. Sie ist in Form eines Pachtbriefes im „Großen alten Lagerbuch“ des Stiftes Stoppenberg (Staatsarchiv Düsseldorf, Rep. Stift Stoppenberg, Akten 13, S. 574) enthalten.„Op sent Michaels auent“ (29. Sept.; der Michaelstag war ein beliebter Terminstag für Abgaben und Gesindewechsel) „hebn die w(erdige) ind erbare ursela frydages deckenine Jaspar van Delwich presentien Junffer tho Stopenberge van die semptlichen capittels Jufsern wegen verpachtet ind verogen eren Katten gnompt die Regenkamp gelegen Ind kerspell van Herne tho Holsterhußen so den gelegen is myt alle syner thobehoerunge Johann Regenkamp Ind Annenessthmanns Dochter tho Holsterhusen erer beeder leuenlank dat leste lyff uith(tho waeren).“ An jährlicher Pacht werden festgesetzt 4½ Malter guten harten Schuldkorns, halb Roggen und halb Gerste, Essener Maß, zu liefern auf Martini an die Presenz in Stoppenberg. Wenn einer der beiden Eheleute, es seien Johann oder Anna,„ablebet", sollen 2 Gulden„Erbgeding“ fällig sein, und wenn sie Kinder hinterlassen, so sollen diese das nächste Anrecht Aluf die Gewinnung des Gutes haben. Wenn aber die Eheleute mit der Bezahlung ihrer jährlichen Pacht säumig sein sollten, so daß eine Pacht die andere berührt, oder wenn sie das Gütchen(guideken) an andere Hände verpachten oder vertun sollten, ganz oder teilweise, so sollen sie ihres Gewinns verlustig sein.
Eine neue Verpachtung des Kottens Regenkamp verzeichnet das „Große alte Lagerbuch“ (S. 584) für das Jahr 1559.„Den sessen Dach juny verpachten „die werdegen ind erbaren hilgert wulff presentie juffer jodoca Hugenpoitz spekersche, ind brigitta van der recke mede verwarersche(— Mitverwahrerin) der vurg. presentie ind vort(— ferner) semptliche capittels juffern tho stopenberge... ere thobehoringe kotten genompt de regenkamp... so we die gelegen is mit aller syner thobehorungen nemplich verdehalff(= 3½) maldersche landes in eynem kampe vor dem Haue gelegen noch twier sceppelse(— 2 Scheffelsaat) achter dem Huse in eynem kemken(= Kämpchen) und eyn busken an knippinges syden mit wyen uhtgepelt (= mit Weiden abgegrenzt) Hinrik Hesse selegen Herman Hesse soen in den alden Hauen ind annen Johan op den regenkamp ind selegen annen elege Dochter orer beider leuenlanck.“ Die weiteren Bestimmungen über Pacht, Sterbefallsgebühr usw. stimmen mit dem Pachtbrief von 1534 überein.
Aus dem vorstenden Pachtbrief geht hervor, dass die im Pachtbrief von 1534 genannten Eheleute Johan Regenkamp (1559 Johann op den Regenkamp genannt) und Anna geb. Eßmann (es gab Eßmanns in Riemke und in Holsterhausen, hier handelt es sich aber sicherlich um eine Tochter aus dem Kampmann zu allernächst benachbarten Eßmannshof in Holsterhausen) keine männlichen Erben hatten, sondern ihre Tochter an Heinrich Hesse, einen nachgeborenen Sohn des Hermann Hesse in Altenhöfen (wie wir in der Artikelreihe über Düngelen sahen, hatte sein Bruder Johann den Hof Hesse vom Stift Stoppenberg in Pacht), verheirateten, der nun auf den Kotten zog. Im Jahre 1573, also nach 14 Jahren, war aber Anna Regenkamp tot und Heinrich Hesse heiratete zum zweiten Male. Ihm und seiner neuen Ehefrau wurde „auf unseres Herrn Himmelfahrtabend“. 1573 der Kotten Regenkamp in Pacht gegeben. In dem darüber ausgestellten Pachtbriefe (Lagerbuch S. 594) bekennen „joste Hugenpoit dechenine Margareta staels spikersche brigitta van Derrecke Margareta van bylderbecke preßenzien juffere ind vort semptliche juffere des capittels tho stopenberge", daß sie ihren „erfkaten genompt die regenkamp“ an Hinrich Hersen, der schon vorher sein Leibgewinn an dem Kotten hatte, und „merrien syner Huisfrauwen geboren van deme Haue zer aldendorenborch“, verpachtet haben. Als Pacht werden wiederum 4 ½ Malter Schuldkorn, halb Roggen und halb Gerste, festgesetzt, die an die Presenz zu liefern sind. Wenn, so heißt es aber weiter, der vorgenannte Henrich nach dem Willen Gottes verstorben ist, so ist Merrien das Gut verheißen für 2 Scheffel harten Korns und 4 Hühner. Im weiteren Text des Pachtbriefes wird aber außer diesem Gewinngeld auch noch eine Sterbefallsgebühr genannt. Danach sollen der Dechantin und den Jungfern beim Tode Heinrichs zwei Taler und beim Tode Merriens 8 Taler „voer eyne erffpennick“ verfallen sein. Weiter ist zwischen den Eheleuten ein Vertrag geschlossen und von den Stiftsjungfern genehmigt, daß die Kinder der neuen Ehe mit den Vorkindern einerlei Kinder sein und gleich gehalten werden sollen, und nach dem Tode der beiden genannten Eheleute soll eins der Kinder, es sei von den Voroder Nachkindern, „by der kate gelaten werden". Urkund der Wahrheit haben Dechantin und Jungfern „det contract in unses capittels prothocoll durch unsen […]ner hesen schriuen und underschriuen und opgehelte elude eyn copie dar uth laten geuen“. Geschehen in Gegenwart des „Johannes Hoeffrone“ und „Wylhem van der aldendorenborch merrien vorg. broder.“
Die bis hierhin genannten Pachtbriefe geben also bedeutsame Aufschlüsse über die Familiengeschichte des Kottens Regenkamp. Leider ist kein Pachtvertrag vorhanden, aus dem hervorgeht, ob nun nach dem Tode Heinrich Hesses und Merriens von der Altendorneburg ein Kind erster Ehe, also ein Bluterbe der Familie „Regenkamp“, oder ein Kind zweiter Ehe und damit ein völlig neues Reis auf den Kotten gelangt ist. Wohl aber können wir die Frage beantworten, welche Familie denn nun eigentlich diese Familie Regenkamp ist. Zwar besagt schon die Feuerstättenliste von 1664, daß in Holsterhausen der Kotten Campmann dem Stift Stoppenberg gehört, doch gibt erst ein Eintrag von 1741 im Großen Lagerbuch den urkundlichen Beweis dafür, daß der Regenkamps=Kotten und der Kotten Campmann identisch sind. In dem Pachtbrief vom 20. 9. 1741 (Lagerbuch S. 698) verpachten nämlich „Johanna Helena von Wrede frau Dechantinne Catharina Margaretha von Kershenbroick Seniorissa und forth sämbtliche Capitular frewleins des Kayserlich hochadeligen freyweltlichen Stifts Stoppenberg“ ihren „zu Holsterhusen im Gericht Eickel gelegenen Regenkamps=Kotten dem Joan Hindrich Campmann und seiner Braut Elisabeth Schulte ihrer beider Lebenlang also und dergestalt, wie solcher daselbst an Aeckern, Wiesen und Weiden, in seinen Fuhren, Frechten, Löcken und Pfählen mit seinen Austriften, Rechten und Gerechtigkeiten gelegen und vorige Pfächtere solchen von diesem unserem Stift in Pfachtung gehabt.“ Sie sollen jährlich auf Tag Martini Episcopi auf des Stifts Speicher zu Stoppenberg liefern 9 Scheffel Roggen und 9 Scheffel Gerste reinen marktgängigen korns und 4 „wohlgewachsene“ Hühner an den Pastoren. „Nach ihrer beiden Absterben oder eines jeden von ihnen soll einem hochadlichen Stift die Erbteilung der vorhandenen Bestialien und Mobilien, wie Erbteilungsrecht (ist), verfallen sein, solche nach Belieben auszunehmen, und ihre Kinder kein ferner Recht daran haben, als was sie ... wieder gewinnen und erwerben können. Hiervon haben Pächtere das verakkordierte Vorgewinn samt der Erbteilung ihrer Möhnen uns bar bezahlt.“
Hiernach ist die Pacht mit 4½ Malter oder 18 Scheffel, halb Roggen, halb Gerste, dieselbe geblieben, wie schon 1534, doch ist nicht mehr die Presenz , sondern der Spreicher der Empfänger. Ferner sind 4 Hühner hinzugekommen. Weiter beträgt der „Erbpfennig“ nicht mehr 2 Gulden, sondern es findet eine richtige Erbteilung statt, d. h. das Stift hat das Recht, sich das Beste aus dem Viehbestand und den Mobilien auszuwählen. Beim Uebergang auf den nächsten Pächter ist außerdem ein Vorgewinn fällig. Dieses war schon 1573 mit 2 Scheffeln Korn und 4 Hühnern angegeben. Hier wird nur gesagt, daß es neben der Erbteilung ihrer Möhne von den neuen Pächtern bar bezahlt sei, es muß also jetzt ein Geldbetrag sein. Im 19. Jahrhundert war auch die Pacht in Geld umgerechnet, denn nach einem „Spezial=Nachweis der vom ehemaligen Stift Stoppenberg herstammenden jährlichen Einkünfte", aufgestellt wahrscheinlich 1820, hatte Kampmanns Kotten zu Holsterhausen jährlich 21 Taler 14 Groschen 5 Pf. Pacht zu zahlen.
Nachdem also feststeht, daß der Kotten Regenkamp mit Kampmann identisch ist, ist auch der Name Kampmann zu erklären. Der Kamp, nach dem diese Familie ihren Namen hat, ist der Regenkamp. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, die Familie und den Kotten noch weiter als bis zum Jahre 1534 zurückzuverfolgen. In dem damals ausgestellten Pachtbrief heißt der Pächter Johann Regenkamp (1559 Johann op den Regenkamp). In der Türkensteuerliste von 1542 heißt er „Johan Up t Kampe"(er hat ½ Goldgulden Türkensteuer zu zahlen). Damit ist auch der 1486 im Märkischen Schatzbuche genannte „Noll oppen Kamp“, der mit 4 Goldgulden zur Landessteuer veranlagt ist, identifiziert. Wenn mit Kamp nämlich der Regenkamp gemeint ist, so ist eben auch „Noll oppen Kamp“ ein Regenkamp oder Kampmann (wahrscheinlich der Großvater des Johann Regenkamp oder „Up t(en) Kamp.“)
Allerdings muß abschließend noch darauf hingewiesen werden, daß der alte Kampmanns Kotten nicht da lag, wo heute der Hof Kampmann in Holsterhausen liegt. Es war vielmehr ein Kotten an der Horststraße. Der Rest des Wohngebäudes, ein alter roter Fachwerkbau, ist noch zwischen der Wirtschaft (früher Gauch) am Knick der alten Holsterhauser Straße und der Horststraße vorhanden. Auch liegt an der Horststraße noch ein kleines Häuschen, das zum Kotten gehörte. Der jetzige Hof Kampmann an der Ecke der neuen Holsterhauser und der Hiberniastraße ist erst 1870 erbaut. Gegenüber lag zwischen Hiberniastraße und kath. Kirche der oben erwähnte Hof Eßmann, von dem noch ein Gebäude steht.
Dr. L. Reiners.
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