Tätigkeitsbericht 13 des Lehrlings Gerd Schug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 95: Zeile 95:
</div>
</div>
<div style="border:1px solid #aaaaaa;background-color:#F4F4F4;" align=center>
<div style="border:1px solid #aaaaaa;background-color:#F4F4F4;" align=center>
[[Tätigkeitsbericht 11 des Lehrlings Gerd Schug|&#8678; vorheriger Bericht]] | [[:Kategorie:Tätigkeitsbericht|alle Berichte]]  | nächster Bericht &#8680;
[[Tätigkeitsbericht 11 des Lehrlings Gerd Schug|&#8678; vorheriger Bericht]] | [[:Kategorie:Tätigkeitsbericht|alle Berichte]]  | [[Tätigkeitsbericht 14 des Lehrlings Gerd Schug|nächster Bericht &#8680;]]
</div><div style="margin-bottom:7px;"></div>
</div><div style="margin-bottom:7px;"></div>



Version vom 1. Mai 2019, 08:01 Uhr

Historisches Zeitdokument
Tätigkeitsbericht 13

Bericht eines Lehrlings über die Orga­ni­sa­tion und die Be­triebs­abläufe in einem mittel­stän­dischen Indus­trie­unter­nehmen der 1950er Jahre.

Tätigkeitsbericht des Lehrlings Gerd Schug
für die Zeit vom bis 16.8.1957
Arbeitsgebiet (Abteilung): Der Scheck Bericht Nr. 13
Der Scheck ist die schriftliche Anweisung einer Person oder Firma an eine Bank oder Sparkasse, aus einem Guthaben bei Sicht eine bestimmte Summe zu zahlen. Jedoch ist die Ausstellung eines Schecks nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:
1. Per Aussteller muß bei einer Bank oder Sparkasse ein Scheck- oder Girokonto haben,
2. das Konto muß ein entsprechendes Guthaben aufweisen,
3. der Scheck muß alle 6 gesetzlichen Bestandteile aufweisen. Sie sind:
a : die Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung,
b : die Angabe des Zahlungsortes,
c : die Angabe dessen der zahlen soll,
d : die Bezeichnung als Scheck im Text,
e : die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
f : die Unterschrift des Ausstellers.
Außer den gesetzlichen Bestandteilen gibt es auch noch die kaufmännischen. Es sind dies:
a : die Scheck­nummer,
b : die Kontonummer des Aus­stel­lers bei seiner Bank,
c : Die Wiederholung des Betrages in Ziffern,
d : der Name des Scheck­empfän­gers,
e : die Orts- und die Banknummer.
Bei dem Scheck wird noch eine Unterteilung gemacht u. z. in Barscheck und Verrechnungsscheck. Der Barscheck wird bei der Vorlage bar ausgezahlt. Der Verrechnungsscheck wird dem Konto des Inhabers gutgeschrieben.
Der Scheck ist im Gegensatz zum Wechsel ein Zahlungsmittel und als solches, bei Sicht, d. h. bei Vorzeigung bei der bezogenen Bank fällig.
Die Bedeutung des Schecks ist für den Kaufmann sehr groß, denn
1. bequem, da man lediglich den Scheck ausschreiben muß.
2. billig, da man den Scheck im Brief oder als Postkarte versenden kann.
3. sicher, denn bei Verlust eines Schecks ist die Einlösung durch den Finder sehr schwer.
4. gewinnbringend, da nicht verfügte Guthaben von der Bank- oder Sparkasse verzinst werden.
Auch vom Standpunkt der Gesamtwirtschaft aus ist der Scheckverkehr bedeutungsvoll, weil durch ihn überschüssige Gelder zu den Banken strömen und dort nützliche Verwendung finden können, z. B. als Kredite.

Lesen Sie auch

Einzelnachweise

  1. Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug