Urkunde 1732 November 29: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 10:12 Uhr
Urkundentext
29. November 1732, Limburg[1]
Rat und Richter Philipp Adolf Gerstein[2] bestätigt, daß Moritz Feldtman im Auftrage des Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen an Gerichts- und Schöffengebühren 3 Rtlr. 30 Stbr. bezahlt hat.
Damit wird die auf Antrag der Frei (Gerichts-) schöffen Wiebe und Cüpper zu Rese gerichtlich angeordnete Beschlagnahme der Pachteinnahmen von dem Pächter Schwartzelühr aufgehoben.
Das Gericht hatte am 22. Oktober l. Js. durch den Fronen Rauttenberg dem Freiherrn von Düngellen eine Aufforderung zugehen lassen, den vorbenannten Schöffen, welche
auf Befehl des Richters Gerstein im Jahre 1731 in der Prozeßangelegenheit des Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen gegen den Schwartzelühr die Büsche bei Schwartzelühr abschätzten, die ihnen zustehenden Gebühren zu zahlen.
Original.
Nachrichten betr. die von dem Schwartziluir von dem in Pacht unterhabenden Gute zu bezahlende Pacht. Fol. 4.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 266 Nr. 570
- Werbeck 1999
Siehe auch