Urkunde 1729 Mai 25: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (Textersetzung - „== Anmerkungen == “ durch „ “)
K (Textersetzung - „== Urkundentext == <blockquote>“ durch „== Urkundentext ==“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Urkunde}}
{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
[[25. Mai]] [[1729]], Bochum<br />
[[25. Mai]] [[1729]], Bochum<br />
Vor dem Königlich Preußischen Amtsrichter [[Kumpsthoff (Bönninghausen)|Bertram Willebrand Kumpsthoff]] zu Bochum erklären die Eheleute Franz Diederich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Maria Anna Christina von Wenge, geborene von
Vor dem Königlich Preußischen Amtsrichter [[Kumpsthoff (Bönninghausen)|Bertram Willebrand Kumpsthoff]] zu Bochum erklären die Eheleute Franz Diederich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Maria Anna Christina von Wenge, geborene von

Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 05:30 Uhr

Urkundentext

25. Mai 1729, Bochum
Vor dem Königlich Preußischen Amtsrichter Bertram Willebrand Kumpsthoff zu Bochum erklären die Eheleute Franz Diederich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Maria Anna Christina von Wenge, geborene von Rohe d'Elmpt, von dem früheren Kurpfälzischen Infanteriehauptmann Goswin Albert von Düngelen 3400 Rtlr., teils in Wechseln, teils in barem Gelde, zur Tilgung einer mit dem Freiherrn von Rump zum Crange verglichenen Schuldsumme von 6300 Rtlr. geliehen zu haben.
Dem Schuldner steht es frei, in 3 Terminen das ganze Kapital zurückzuzahlen nach vorheriger ½ jähriger Kündigung, die beiden Parteien eingeräumt ist.
Zur Sicherung des Kapitals und der jährlich um Martini zu entrichtenden 4% Zinsen verpfänden die Schuldner ihre gesamte bewegliche und unbewegliche Habe:
das frei adelige Haus Sevinghausen[1] mit Garten und Gräften und sämtlichem Zubehör, jedoch vorbehaltlich der Einwilligung des Lehnsherren: insbesonders aber nachfolgende Stüche (worin der Freyherr von Rump würkliche Immission und Manutenentz erhaltend)
Den großen Weidekamp zu 4 Maltersaat Land.
2 Maltersaat Land auf der Bredde
10 Maltersaat Land aufm Sevinghausenschen Felde,
die große Wiese zu 4 Maltersaat
den Roffacken Ort zu 6 Maltersaat,
sämtlich adelig frei, mit der Bedingung, dass alle diejenigen, welche diese Stücke pachten oder zur Hälfte bauen werden, hieraus jährlich 136 Rtlr. Zinsen an den Gläubiger zahlen sollen, welcher in das Recht eingesetzt wird, das der Freiherr von Rump als älterer und privilegierter Gläubiger in den vorbenannten und anderen Stücken gehabt hat.
Siegel und Unterschrift der Eheleute von der Wenge.
Siegel des Richters. Unterschrift des Gerichtsschreibers Johan Henr. Kipp, sowie des von der Ehefrau von Wenge besonders erbetenen Zeugen, des Sekretärs und Notars Wilhelm Brunstein.
Original und gleichlautende Kopie.
Loses Blatt.

Quelle

Literatur

Siehe auch