Urkunde 1659 Oktober 10: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eheleute Johan und Elsa Jorgens zu Aldenbochumb bekunden, mit Wilhelm Feltman, im Namen seines Herrn [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotgern von Dungelen]] zu Dalhausen und Haffkenscheidt, Erbgesessenen, 2 oder 2 1/2 Maltersaat Land aufgetauseht zu haben. <br />
Die Eheleute Johan und Elsa Jorgens zu Aldenbochumb bekunden, mit Wilhelm Feltman, im Namen seines Herrn [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotgern von Dungelen]] zu Dalhausen und Haffkenscheidt, Erbgesessenen, 2 oder 2 1/2 Maltersaat Land aufgetauseht zu haben. <br />

Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 09:00 Uhr


Urkundentext

10. Oktober 1659
Die Eheleute Johan und Elsa Jorgens zu Aldenbochumb bekunden, mit Wilhelm Feltman, im Namen seines Herrn Rotgern von Dungelen zu Dalhausen und Haffkenscheidt, Erbgesessenen, 2 oder 2 1/2 Maltersaat Land aufgetauseht zu haben.
Feltman verspricht, dafür 4 Malter und 1 Scheffel Roggen abzugeben. Das ausgetauschte Land soll durch einen vereideten Landmesser abgemessen werden. Beide Parteien sollen im Jahre 1660 die Saat noch genießen (schaer abziehen) und nach Ablauf des Jahres das Land in Anteil nehmen.
Zeugen: Diederich Lindeman, Bürger zu Bochumb, Diederich Peterssen, Michael Nierhoff, Johan Putman und Johan Frische.
Unterschrift: Ewert Badde.

Wiesmans Hof zu Havkenscheid (Nr. 193). Fol. 3.

Literatur

Siehe auch


Quelle