Urkunde 1708 März 25: Unterschied zwischen den Versionen

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J. C. von der Leithe und [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Margaretha Magdalena von Düngelen]], Eheleute, bekunden, heute von ihrem Vater und Schwiegervater Moritz Goswin von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen, außer den in den Ehepakten versprochenen und gezahlten 2000 Rtlr. unter Anrechnung auf den Kindesteil der Ehefrau einen Betrag von 200 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
J. C. von der Leithe und [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Margaretha Magdalena von Düngelen]], Eheleute, bekunden, heute von ihrem Vater und Schwiegervater Moritz Goswin von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen, außer den in den Ehepakten versprochenen und gezahlten 2000 Rtlr. unter Anrechnung auf den Kindesteil der Ehefrau einen Betrag von 200 Rtlr. erhalten zu haben.<br />

Version vom 19. Januar 2018, 22:51 Uhr


Urkundentext

25. März 1708, Dahlhausen
J. C. von der Leithe und Margaretha Magdalena von Düngelen, Eheleute, bekunden, heute von ihrem Vater und Schwiegervater Moritz Goswin von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen, außer den in den Ehepakten versprochenen und gezahlten 2000 Rtlr. unter Anrechnung auf den Kindesteil der Ehefrau einen Betrag von 200 Rtlr. erhalten zu haben.
Kopie.
Loses Blatt

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen