Urkunde 1697 Dezember 31: Unterschied zwischen den Versionen

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Wilhelm zu Bicken bekundet die Beilegung seines Streites mit Heinrich Lepler wegen rückständiger Kaufgelder aus den Kaufbriefen von 1652 für Johan Sienbeck im Vest Recklinghausen über 7½ Rtlr. und von 1658 für den † Vater Leplers über 8½ Rtlr. Lepler hat die Schulden bezahlt. Die Parteien verzichten auf Erstattung der entstandenen Kosten.<br />
Wilhelm zu Bicken bekundet die Beilegung seines Streites mit Heinrich Lepler wegen rückständiger Kaufgelder aus den Kaufbriefen von 1652 für Johan Sienbeck im Vest Recklinghausen über 7½ Rtlr. und von 1658 für den † Vater Leplers über 8½ Rtlr. Lepler hat die Schulden bezahlt. Die Parteien verzichten auf Erstattung der entstandenen Kosten.<br />

Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 21:27 Uhr


Urkundentext

31. Dezember 1697,
Wilhelm zu Bicken bekundet die Beilegung seines Streites mit Heinrich Lepler wegen rückständiger Kaufgelder aus den Kaufbriefen von 1652 für Johan Sienbeck im Vest Recklinghausen über 7½ Rtlr. und von 1658 für den † Vater Leplers über 8½ Rtlr. Lepler hat die Schulden bezahlt. Die Parteien verzichten auf Erstattung der entstandenen Kosten.
Unterschrift des Ausstellers und der Zeugen Johan Dietherich Wisman, welcher auch im Namen des Lepler unterschreibt, und des Diederich Dungelen.
Kopie.
Königshof betr. Fol. 1.

Literatur

Siehe auch

Quelle