Urkunde 1648 April 21: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. April 2017, 15:37 Uhr


Urkundentext

21. April 1648
Die Eheleute Mauritz von Isselstein und Caspars von Düngelen, Herr und Frau zu Lehnepp und Wulffrath, vergleichen sich mit den Eheleuten Rutger von Düngelen und Clara von Kettler, Herrn und Frau zu Dahlhausen und Havekenscheid, dahin, daß Frau von Isselstein gegen alle Forderungen an das Haus Dahlhausen das Allodialerbe Stratmans Hof zu Huntham und den Moyckshof in der Bauerschaft Freyssenbroch, beide im Amt Bochumb lehnshörig der Abtei Werden, erhält.
Die Eheleute von Düngelen siegeln und unterschreiben.
Original.
Kaufbriefe über Kotten. Fol. 12 und 13. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand