Urkunde 1450 April 19: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quelle ==
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*LWL-Archivamt für Westfalen, Ahausen, Urkunden, Nr. 191 http://www.westfaelische-geschichte.de/que31441
*LWL-Archivamt für Westfalen, Ahausen, Urkunden, Nr. 191 http://www.westfaelische-geschichte.de/que31441

Aktuelle Version vom 27. Januar 2018, 10:14 Uhr


Urkundentext

19. April 1450: Arnsberg (up den sondach Misericordias domini) • Der Erzbischof von Köln beurkundet, daß er Diderich van Eyckel für 9000 Gulden das Amt Euersberg zu kommendem Tage Martini verpfändet. 900 Gulden Handgeld erhält D. vom Erzbischof wieder. Bis zum nächsten Osterfest erhebt der Erzbischof alle Renten und versorgt die Mannen auf der Burg, dann muß das D. tun. Der Erzbischof hat das jährliche Wiederkaufsrecht nach halbjährlicher Kündigung. Sobald der Amtsbrief und die Burg an D. überliefert sind, muß dieser dem Erzbischof 2 Schuldscheine über 12000 Gulden übergeben. Wenn der Erzbischof den Amtsbrief am Johannistage im Mittsommer nicht übergeben hat, kann D. zum St. Michaelstage die Hälfte des Handgeldes abziehen und auf die Schuldsummer klagen.

  • Überlieferungsart: Or., Perg., deutsch. Copie auf Papier beiliegend.
  • Siegel: Siegel der beiden Vertragschließenden, ehem. an Presse', fehlen.

Siehe auch

Quelle