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Aktuelle Version vom 27. Januar 2018, 11:11 Uhr
Beim Gysenberg
Ist die Aue inzwischen fertig geworden. Der Bach fließt in einer Steinschüttung mäandrierend hindurch. Am Ufer sind Feuchtgebietspflanzen angesiedelt. Beim früheren Nebenhof Heiermann, er ist heute in anderem Besitz als Wohnhaus umgestaltet, wurde ein Holzpfad durch die Wiese gelegt. In Bayern würde man Ochsenklavier dazu sagen. Er stellt die Verbindung von der Hiltroper Landwehr zum Weg am Fuße des Gysenberg her.
Sitzung des Umweltausschuss am 12.02.2003
zur Landschaftsplanänderung Nr. 17 der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald / Landwehrweg" Stadtbezirk Sodingen Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Herne vom 08.01.2003
- Der BUND bezieht sich auf bereits ausgeführte ablehnende Stellungnahmen und lehnt eine Aufhebung des Landschaftsschutzes ab. Im Rahmen der Stellungnahme zur Auslegung der Innenbereichssatzung vom 25.07.2002 hatte der BUND die Herrichtung des Waldweges als Erschließungsweg zur geplanten Bebauung als schwerwiegenden Eingriff in den Wald und das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt. Der Aussage der Unbedenklichkeit (UVP) könne nicht gefolgt werden, da
- die Auskofferung, Aufhöhung, Pflasterung und Verbreiterung des Waldweges mit Rand-steinen,
- die Entfernung von Bäumen,
- die Beeinträchtigung des Naturgefüges Wald und der Schutzzwecke (Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Landschaftsbild, Erholung) Eingriffe sind.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Begründung:
Die im Zusammenhang mit der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31 47, erstellte Umweltverträglichkeitsprüfungen hat ergeben, dass unter folgenden Voraussetzungen der Schutzzweck des Landschaftsschutz-gebietes durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird:
im Falle der Entfernung von Gehölzen ist im Umfeld an geeigneter Stelle standortgerechter Ersatz zu schaffen,
Wegbefestigung mit Wassergebundener Decke,
flächenhafte Versickerung des Wegeoberflächenwassers in den Wegeseitenräumen,
Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume,
die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil :
Landschaftspflege, Abschnitt 4: "Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei" Baurnassnahmen" sind zu beachten.
Unterschrift Terhoeven.
Bei Einhaltung dieser Anforderungen ist die Herausnahme der Fläche aus dem Schutzgebiet vertretbar.
Es kam bei der „Beratung“ nicht zur Diskussion. Die Vorsitzende So können wir gleich zur Abstimmung kommen. Eine Gegenstimme der Grünen. So einfach ist es LSG-Gebiete zu beeinträchtigen.
Bei dieser Geschichte ging es um den Platz der früheren Reithalle eines Reitvereins. Sie wurde einst widerrechtlich im LSG genehmigt. Der Wunsch der Umweltschützer war es, diese Fläche wieder dem LSG zuzuführen weil bei einer Bebauung mit Komforthäusern, die geplant waren, das angrenzende Teil des LSG Herner Mark wegen einer Zufahrt beeinträchtigt wird. Die Politiker stimmten der Bebauung zu. Bis Ende 2005 hat sich noch nichts getan. [1]
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Quellen
- ↑ Karl-Heinz Monno 2003-2005