Urkunde 1708 Februar 6: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“)
Zeile 8: Zeile 8:
<small>Original.<br />
<small>Original.<br />
Kaufbriefe von den. dem Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. T. Fol. 16—27.</small>
Kaufbriefe von den. dem Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. T. Fol. 16—27.</small>
</blockquote>
</div>
</div>
</div>



Version vom 18. Januar 2018, 22:20 Uhr


Urkundentext

6. Februar 1708, Dahlhausen
J. H. Haeke bekundet, heute als Erbe seines Onkels Vincent Freiherrn von Isselstein, Herrn von Lenep, von Moritz Goswin von Düngelen, Herrn von Dahlhausen und Haveckenscheid, den Kaufpreis für den Möckers Hof bis auf 243 Rtlr. und auch von dem Rest, nach Abzug von 43 Rtlr. für die lehnsherrliche Einwilligung, 100 Gulden erhalten zu haben.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Kaufbriefe von den. dem Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. T. Fol. 16—27.

Literatur

Siehe auch


Quelle