Urkunde 1732 September 13: Unterschied zwischen den Versionen

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Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter und Nachkläger / Frhrn. von der Marck zu Villigst, Vorkläger und Nachbeklagler, betr. einige der Freifrau von Düngellen, geb. von der Lapp, usufructarie in supplementum dotis untergetanen Weiden: Die Plätze und Wieden genannt, zum Hause Ruhr gehörig etc. Fol. 279 u. 285.</small>
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter und Nachkläger / Frhrn. von der Marck zu Villigst, Vorkläger und Nachbeklagler, betr. einige der Freifrau von Düngellen, geb. von der Lapp, usufructarie in supplementum dotis untergetanen Weiden: Die Plätze und Wieden genannt, zum Hause Ruhr gehörig etc. Fol. 279 u. 285.</small>
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==Quelle==
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Version vom 18. Januar 2018, 21:46 Uhr

Urkundentext

13. September 1732, Haus Grimberg
Gräflich Nesselrodischer Sekretär Friedrich Anton Weber bekundet, von dem Freiherrn von Düngellen zu Dalhausen für den Agenten von Klerff heute einen Betrag von 200 Gld. wegen seines Prozesses v. Düngellen gegen den Freiherrn von der Marck erhalten zu haben mit der Bestimmung, diesen Betrag in Wien zu zahlen.
Unterschrift des Ausstellers.


Achatius Edler von Klerff[1] bekundet Wien, den 21. Oktober, diesen Betrag von dem kaiserlichen Generalkriegskommissariatskonzipisten Friederich Anton Weber erhalten zu haben.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.

Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter und Nachkläger / Frhrn. von der Marck zu Villigst, Vorkläger und Nachbeklagler, betr. einige der Freifrau von Düngellen, geb. von der Lapp, usufructarie in supplementum dotis untergetanen Weiden: Die Plätze und Wieden genannt, zum Hause Ruhr gehörig etc. Fol. 279 u. 285.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen