Urkunde 1729 Februar 28: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2018, 01:15 Uhr
Urkundentext
28. Februar 1729, Dahlhausen
Johan Mauritz Wynold von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von dem Fürstlichen Registrator Joan Philipp Rose und seiner Frau ein Darlehn von 1000 Rtlr. zu 5% Zinsen erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Kapitals und der jährlich am 1. März zu entrichtenden Zinsen = 50 Rtlr. verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesonders die bei Steele im Hochstift Essen gelegenen Ländereien, das Roth genannt, sowie den Hof Vöcklinghausen zu Vöcklinghausen. Vierteljährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Die Fürstliche Kanzlei bestätigt, Essen, den 27. Mai 1729, die Schuldverschreibung und befiehlt die gerichtliche Eintragung in das Grundbuch, gez. Ortman.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 136.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 251, Nr. 538
- Werbeck 1999
Siehe auch