Urkunde 1728 Dezember 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Siegel und Unterschrift des Philipp Theodor von Loe.<br />
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<small>Kopie.<br />
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Acta manualia in Sachen des Frhrn. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagten / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi. betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 193.</small>
Acta manualia in Sachen des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhrn. v. Düngellen]] zu Dahlhausen, Beklagten / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi. betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 193.</small>
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Version vom 28. Dezember 2016, 19:57 Uhr

Urkundentext

15. Dezember 1728, Pasewalk[1]
Friederich Moritz und Philipp Theodor von Loe, denen das Stammgut Overdick von ihrem älteren Bruder Clemens Vincent von Loe übertragen worden ist, einigen sich mit ihrer Schwester Sophia Elisabeth von Loe, Witwe von der Marwitz[2], wegen ihres Kindesteils aus diesem Gute.
Nach Abzug der bereits erhaltenen Beträge und Zinsen stehen ihr noch 1000 Rtlr. zu. Da die Brüder zur Zeit den Betrag nicht zahlen können, verpflichten sie sich die landesüblichen Zinsen zu zahlen.
Die Brüder siegeln und unterschreiben.
Siegel und Unterschrift des Philipp Theodor von Loe.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagten / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi. betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 193.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen