Urkunde 1728 Januar 17: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Januar 2018, 21:31 Uhr
Urkundentext
17. Januar 1728, Haus Dahlhausen
Johan Mauritz Wienold von Düngellen, Herr zu Dalhausen und Haveckenscheidt, bekundet, von den Eheleuten Doktor Kopfstadt und Frau Catharina Helena Krupp zur Tilgung der zu zahlenden Erbgelder und des Kindesteils — Vergleich mit dem Obristen Freiherrn von Leythe zu Laer vom 22. Januar 1727 —, ein Darlehn von 500 Rtlr. erhalten zu haben.
Er verpfändet zur Sicherheit des Kapitals und der 5% Zinsen = 25 Rtlr. sein gesamtes Hab und Gut, insbesonders den Hof Aveman[1] zu Hordel im Amte Bochum.
Der Amtsrichter zu Bochum wird gebeten, die Schuldverschreibung auf Antrag der Gläubiger gerichtlich zu bestätigen und in das Grundbuch einzutragen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Nachrichten wegen des dem Frhrn. von Schell zum Schellenberg verschuldeten Kapitals von 600 Rtlr. Fol. 102.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 246, Nr. 525
- Werbeck 1999
Siehe auch