Urkunde 1726 Mai 8 II: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“) |
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Acte u. Nachrichten über die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen .... Fol. 136.</small> | Acte u. Nachrichten über die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen .... Fol. 136.</small> | ||
</ | </div> | ||
==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 18. Januar 2018, 22:44 Uhr
Urkundentext
8. Mai 1726, Dahlhausen
Johann Mauritz Winold von Düngelen, Herr zu Dalhausen und Haveckenscheidt, etc., bevollmächtigt den Doktor der Rechte Johann Henrich Kopstadt, bei der Königlich Preußischen Regierung in Cleve für ihn die neue Belehnung mit den vom Könige in Preußen lehnrührigen und nach dem Absterben seines Vaters Moritz Goswin von Düngelen als letzten Vasallen auf ihn als dessen Sohn übergegangenen Lehngütern:
Richtering zu Wasserkuhrl, Weltzen, Ebbinghof mit ungefähr 20 Morgen Land und 38 Schaaren Holz in der Bergcamener Mark,
ferner die Schwarze Lühr zu empfangen und Hulde und Eid zu leisten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
1. Ausfertigung.
Acte u. Nachrichten über die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehen getragen .... Fol. 136.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 238 Nr. 511
- Werbeck 1999
Siehe auch