Urkunde 1715 Dezember 18: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Urkundentext) |
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
<small>Kopie.<br /> | <small>Kopie.<br /> | ||
Acta manualia in Sachen des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhrn. von Düngellen]] zu Dahlhausen, Beklagten / von Loe - Overdickschen Contradictoren Jacobi. Fol. 325.</small> | Acta manualia in Sachen des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhrn. von Düngellen]] zu Dahlhausen, Beklagten / von Loe - Overdickschen Contradictoren Jacobi. Fol. 325.</small> | ||
</ | </div> | ||
==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 18. Januar 2018, 22:12 Uhr
Urkundentext
18. Dezember 1715, Haus Overdick
Witwe Hedwig Eliesabeth von Loe, geborene von dem Busch, und ihr ältester Sohn Clamor Vincent, Adolph von Loe, Herr zu Overdick und Leichtenberg, bekunden, von den Eheleuten Schulte Steffelenhoff und Catharina zur Befriedigung des Gläubigers Freudenberg zu Hundham ein Darlehn von 300 Rtlr. zu dem landesüblichen Zinssatz erhalten zu haben.
Zur Sicherheit verpfänden sie ihr gesamtes Vermögen, insbesonders den an Jan ter Nedden zu Goldham verpachteten Kotten. Anstatt der jährlichen Zinsen sollen die Eheleute von dem Schwane zu Wattenscheid die Pacht von 6 Rtlr. für die 4 Scheffel Saatland, die er von ihnen gepachtet hat, erhalten, die übrigen 9 Rtlr. von dem Müller zu Goldhamm. Vierteljährige Kündigung bleibt vorbehalten.
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagten / von Loe - Overdickschen Contradictoren Jacobi. Fol. 325.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 215, Nr. 464
- Werbeck 1999
Siehe auch